Wird eine Zwischenfinanzierung ins Grundbuch eingetragen?

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Im Grundbuch werden keine Finanzierungen eingetragen sondern Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken u.ä.). Sofern überhaupt eine Zwischenfinanzierung notwendig ist, was ich im übrigen seit Jahren außer bei Bausparverträgen (da heisst es Vorfinanzierung) nicht mehr gesehen habe, dann muss auch diese natürlich (grundbuchlich) besichert werden. Also heisst die Antwort "ja" !