wird ein praxissemester auf das eine Beschäftigung folgt, auf eine kurzfristige Beschäftigung angerechnet ( 70 Tage Regel) ?

1 Antwort

Guten Tag,

entscheidend zur genauen Beantwortung Deiner Frage ist in welchem Status Du Dein Praxissemester absolviert hast.

In einem Pflichtpraktkum kommt es vor, dass keine Entlohnung für das Praxissemester geleistet wird. Üblicherweise schließt das Praxissemester dann mit einem Vortrag und einem Bericht ab, was aber je nach Hochschule variiert.

Dann ist im Anschluss eine kurzfristige Beschäftigung mit 70 Tage Regelung ohne Anrechnung möglich.

Eine Entlohnung von Praktikanten ist seit der Einführung des Mindestlohn aber der übliche Status von Praktikanten.

Damit kann es sein, dass ein Minijob mit 70 Tage Regelung nicht mehr möglich ist, da die bezahlte Praktikumszeit bereits als Beschäftigung gilt.

Bei Unklarheiten gib Deine Frage einfach nochmals mit mit Informationen über Deine Ausbildung und den Status Deines Pflichtsemester ein. Dann ist eine exakte Beurteilung in Deinem Fall möglich.

Viele Grüße