Wird ein freiwilliges soziales Jahr bei der Rentenzeit angerechnet?

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Ja, Freiwillige im FSJ und BFD sind gesetzlich rentenversichert. Die Zeit des freiwilligen sozialen Jahres wird für die Altersvorsorge angerechnet. Die Freiwilligen sind rechtlich ähnlich gestellt wie Auszubildende.

Meine Schwester hat ein freiwillges soziales Jahr geleistet und bekam Post von der Deutschen Rentenversicherung. In dem Schreiben musste sie angeben in welchem Zeitraum sie das FSJ geleistet hat, um einen Rentenanspruch zu bekommen. Die Antwort lautet also auch von mir "Ja, ein freiwilliges soziales Jahr wird bei der Rentenzeit angerechnet.".