wird eigene Betriebsrente auf Witwenrente angerechnet?

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Für die meisten Witwen und Witwer gilt aus Vertrauensschutzgründen noch nicht das neue Hinterbliebenenrentenrecht. Die alten Regelungen sind weiterhin maßgebend, wenn

  • Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder

  • Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/03_leistungen/04_rente_hinterbliebene/rente_witwen_und%20witwerrenten/Voraussetzungen.html?nn=34338

Beim alten Recht wird die Betriebsrente nicht angerechnet, beim neuen schon.