wird die Betriebsrente auf Harz IV angerechnet? Bitte um Hilfe

5 Antworten

Das wird nciht komplett eingezogen.

Nur wird sie die Nachzahlung erstmal verbrauchen müssen, um dann Grundsicherung neu zu beantragen.

Dabei zählt dann natürlich z. B. das Schonvermögen.

Also muss sie nicht alles verbrauchen. 150 Euro pro Lebensjahr bleibt ihr auf jeden Fall.

wird die Betriebsrente auf ihr laufendes Hartz IV angerechnet?

Das auf jeden Fall, denn Deine Mutter ist verpflichtet, jegliches zusätzliches Einkommen anzugeben.

Die Nachzahlung wird sie - wie wfwbinder schon schrieb - behalten können, aber ohne weitere Aufstockung durch die Grundsicherung.

Sobald das Geld aufgebraucht ist, steht ihr wieder Grundsicherung zu. Es sei denn, dass durch die zusätzliche Rente ihr Gesamteinkommen über dem Sozialsatz liegt.

Die Mutter wird eine bestimmte Zeit davon leben müssen (Anrechnung zwischen 6 und 12 Monate, das wird ihr dann mitgeteilt).

Das, was dann übrig ist, ist Vermögen der Mutter. Ist es höher als das Hartz IV-Schonvermögen (150 Euro pro Lebensalter), muss sie das darüber hinaus auch noch aufbrauchen, und dann kann sie wieder neu Hartz IV beantragen.

http://www.ra-heimbach.com/rentennachzahlung-ist-einkommen-und-kein-vermoegen-_235.html

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Jede Art von Einkommen wird auf den Bedarf angerechnet.

Ja leider wird sie mit angerechnet. Jede Art von Einkünften muss offen gelegt werden.

Grundsätzlich darf jeder Hartz-IV-Empfänger 150 Euro pro Lebensjahr auf der hohen Kante haben, maximal 9750 bis 10050 Euro, je nach Geburtsjahrgang. Ist der Langzeitarbeitslose verheiratet oder lebt er mit einer Partnerin zusammen, wird der Freibetrag für jeden Partner berücksichtigt. Hinzu kommt für jede zum Haushalt gehörende Person (auch Kinder) ein Freibetrag von 750 Euro für „notwendige Anschaffungen“.

Das in staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Renten angesparte Kapital bleibt bei der Vermögensanrechnung komplett außen vor, sofern die Verträge nur bis zum Förderhöchstbetrag bespart wurden. Allerdings muss die Förderung genutzt werden, d.h. die Zulagen müssen beantragt bzw. die Rürup-Beiträge in der Steuererklärung angegeben worden sein. Sonst gelten die Policen als ungefördertes Vermögen – und müssen aufgezehrt werden, bevor es Hartz IV gibt. Das Gleiche gilt für Betriebsrenten. Sofern noch kein Zugriff auf das Vermögen besteht, bleibt es außen vor. http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.az-rentenserie-rente-so-viel-laesst-der-staat-dem-sparer.b277e323-6662-4186-9c7b-28d523387c87.html