Wird die Bank im ersten Rang des Grundbuches informiert, wenn sich jemand in den zweiten Rang einträgt?
Ich möchte durch Beleihung im Nachgang mehr Liquidität schaffen und Frage mich, ob der Gläubiger an Rang höherer Stelle automatisch informiert wird?
1 Antwort
Ja, jeder Gläubiger in der 3. Abteilung des Grundbuchs wird über sämtliche Änderungen vom Grundbuchamt informiert.
Außerdem bist du durch den abgeschlossenen Kreditvertrag dazu verpflichtet, deine Bank über sämtliche Vermögensänderungen (dazu gehören auch neue Darlehen etc.) zu informieren. Sie erfährt es außerdem eh durch die Schufa.