Wird der Samstag bei Fristen noch als Werktag gezählt?

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Nein der Samstag gilt hier nicht mehr als Werktag, denn hierbei geht es um Geldtransfers und Überweisungen und der Samstag gilt offiziell nicht als Banktag.

Generell gilt der Samstag bei Fristen als Werktag. Übrigens auch im Verkehrsrecht.

Speziell im Mietrecht wurde allerdings kürzlich vom BGH zum Schutz der Mieter entschieden, dass bei der üblichen Mietzahlungsfrist von drei Werktagen der Samstag nicht mitgezählt werden darf, da es kein Bankarbeitstag ist.

Eine ausführliche Diskussion mit Rechtsquellen findest Du unter http://www.finanzfrage.net/frage/ist-samstag-ein-werktag-vermieter-fordert-mahngebuehren-wegen-verspaetetem-mieteingang