Wird der Gründungszuschuss als "Nettoeinkommen" beim Elterngeld angerechnet?

1 Antwort

Also, ich glaube erstmal nicht, dass der Umsatz be der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird, sondern nur der Gewinn.

Das Elterngeld bei Selbständigen wird nach dem letzten Einkommensteuerbescheid berechnet, also aus dem Gewinn der freiberuflichen, oder gewerblichen Tätigkeit.

In diese steuerliche Gewinnberechnung geht der Gründungszuschuss nicht ein, weil steuerfrei.

Das das Elterngeld an die steeurlichen Gewinnermittlungsvorschriften anknüft, wird der Zuschuss also nciht angerechnet.