Wird bei Schenkung über 200qm das Wohnrecht abgezogen?
Guten Tag,
meine Eltern möchten mir Ihre Immobilie schenken.
Die gesamte Immobilie hat 290qm. Bis 200qm sind bekanntlich Steuerfrei. Somit müsste ich 90qm versteuern.
Aber wie sieht es aus wenn ich meinen Eltern auf 120qm ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräume? Werden diese von den 290qm abgezogen oder spielt das keine Rolle?
2 Antworten
Du hast da etwas in den falschen Hals bekommen:
Der Absatz 4c des §13 ErbStG beginnt mit den Wörtern:
der Erwerb von Todes wegen
Das schießt die Anwendbarkeit auf eine Schenkung aus. Außerdem ist die Formulierung:
soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt
nicht als Freibetrag, sondern als Ausschlusskriterium zu verstehen.
Insoweit spielt ein mögliches Wohnrecht ohnehin keine Rolle.
Wo steht, dass "bis 200qm" steuerfrei sein sollen? Und das auch noch "bekanntlich"?
Der Freibetrag von Schenkungen von Eltern an Kinder beträgt 400.000 Euro je Elternteil, alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammen gerechnet.
Eingeräumte Wohnrechte mindern den Wert der Schenkung. Der Wert eines Wohnrechts ist ua anhand des Lebensalters des Wohnrechtsinhabers zu ermitteln.
Vielen Dank für die Information, das ist tatsächlich neu für mich da im Internet die 200qm immer wieder in Bezug zu einer Schenkung gebracht worden sind. Wenn ich mir hingegen den Gesetztestext durchlese scheint es sich tatsächlich nur auf den Todesfall zu beziehen.
Wie sieht es denn bei den 400.000€ pro Elternteil aus? Wäre es somit möglich 800.000€ Steuerfrei auch pro Kind zu verschenken?
Meine Eltern wollen auch einige Immobilien an meine beiden Geschwister verschenken.