Wird bei Schenkung über 200qm das Wohnrecht abgezogen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast da etwas in den falschen Hals bekommen:

Der Absatz 4c des §13 ErbStG beginnt mit den Wörtern:

der Erwerb von Todes wegen

Das schießt die Anwendbarkeit auf eine Schenkung aus. Außerdem ist die Formulierung:

soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 Quadratmeter nicht übersteigt

nicht als Freibetrag, sondern als Ausschlusskriterium zu verstehen.

Insoweit spielt ein mögliches Wohnrecht ohnehin keine Rolle.

Vielen Dank für die Information, das ist tatsächlich neu für mich da im Internet die 200qm immer wieder in Bezug zu einer Schenkung gebracht worden sind. Wenn ich mir hingegen den Gesetztestext durchlese scheint es sich tatsächlich nur auf den Todesfall zu beziehen.

Wie sieht es denn bei den 400.000€ pro Elternteil aus? Wäre es somit möglich 800.000€ Steuerfrei auch pro Kind zu verschenken?

Meine Eltern wollen auch einige Immobilien an meine beiden Geschwister verschenken.

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@Merras

Pro Kind und pro Elternteil, wie von Privatier59 geschrieben.

Die 2 x 400 000€ können alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden, das Wohnrecht mindert natürlich den Wert der Schenkung.

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Wo steht, dass "bis 200qm" steuerfrei sein sollen? Und das auch noch "bekanntlich"?

Der Freibetrag von Schenkungen von Eltern an Kinder beträgt 400.000 Euro je Elternteil, alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammen gerechnet.

Eingeräumte Wohnrechte mindern den Wert der Schenkung. Der Wert eines Wohnrechts ist ua anhand des Lebensalters des Wohnrechtsinhabers zu ermitteln.