Wir werden demnächst heiraten, ich bin selbständig als Kleinunternehmerin und mein Partner ist Angestellter, wie werde ich berechnet?

3 Antworten

Leider schreibst Du nicht, warum Du Kleinunternehmerin bist (nciht alle Umsätze werden bei der Berechnung der Grenze nach § 19 mitgezählt) und so könntest Du auch als Kleinunternehmerin einen Gewinn von 100.000,- Euro haben.

Ebenso schreibst Du nicht, ob Dein Verlobter als Angestellter 12.000,-, oder 120.000,- Euro Gehalt im Jahr hat. Auch relevant für die Steuer.

Aber gehen wir mal von folgendem Szenario aus:

Du hast ca. 16.000,- Umsatz und ca, 4.000,- Kosten, also 12.000,- Gewinn (sonst wärst Du entweder verhungert, oder ein Fall für ergänzendes ALG II.

Dein Verlobter hat 48.000,- Brutto im Jahr.

Damit zahlt er bisher ca. 780,- Euro Steuern mtl. oder 9.360 im Jahr.

Zukünftig mit Steuerklasse 3 nur noch 460,- mtl., oder 5.520,- im Jahr.

Du hast bisher keine, oder extrem wenig einkommensteuer gezahlt, je nachdem, was Du an Krankenversicherung und ggf. Altersvorsorge gezahlt hast. sagen wir ruhig 0,- Euro.

Dann werdet ihr zukünftig bei gleichen Einkünften 3.300,- Nachzahlen und gemeinsam noch immer 540,- Euro im Jahr weniger zahlen. 

Also von den 320,- die er mehr ausgezahlt bekommt, einfach 275,- mtl. auf ein Festgeldkonto "Steuern" überweisen.

Danke, Sie sind sehr nett und hilfsbereit. Sie haben mir mit Ihrer Antwort geholfen.

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@HannyHan

Schön, aber wie die anderen Steuerasse schon schrieben, der Sachverhalt ist sehr dünn und so war mein Szenario, "Spökenkiekerei" wie wir im Norden sagen. Also für weitere Fragen bitte etwas mehr "Fleisch."

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Ich hoffe, Dein zukünftiger Mann berechnet Dich als gute Ehepartnerin.

Hilft ungemein deine Antwort!

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Mehr ist aus der Frage auch wirklich nicht rauszuholen.

Wer soll denn bitte die Fragestellerin als was berechnen?

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@EnnoWarMal

Deine (und meine) Glaskugel ist noch bei der Wartung, das Update für 2016 muß noch aufgespielt werden .......

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Ich möchte dir mal ein paar Antworten geben.

Kleinunternehmerin ist ein Begriff zur Umsatzsteuer, da ändert sich für dich nichts.

Steuerklasse = Lohnsteuerklasse?, mit der Lohnsteuerklasse wird der (Lohn)Steuerabzug bei einem Beschäftigungsverhältnis festgelegt, als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Verheiratete Personen können die Kombination 3/5 oder 4/4 haben.

(3 = wenig Lohnsteuer, 5 = Mehr Lohnsteuer, 4= wie LStkl. 1)

Mein Mann und ich haben derzeit, er als Selbstständiger und ich als Angestellte, praktisch die Kombination 3 (für mich) und 5 (für ihn) gehabt.

Damit hatte ich/wir mehr Netto, für meinen Mann war es egal da kein Beschäftigungsverhältnis und kein Steuerabzug und mit der Einkommensteuererklärung wird dann die "Jahressteuer" berechnet wobei die gezahlte Lohnsteuer dann eben als "bereits gezahlt" gerechnet wird.

Du, als Selbstständige, musst sowieso eine Steuererklärung machen, als Verheiratete macht ihr eine gemeinsame Steuererklärung und eure bereits gezahlte Steuer wird angerechnet.

Ergibt sich für euch ein Nachzahlungsbetrag, was durchaus möglich ist, wird euch das Finanzamt zur Einkommenssteuervorauszahlung veranlagen. Vierteljährlich.

Das kann mal ganz "nett" sein, Steuererklärung für 2013 abgegeben, dann Nachzahlung 2013, Vorauszahlung für 2014 und je nach Zeitpunkt der Abgabe, auch schon Vorauszahlung für 2015 zu leisten!

   Verheiratete Personen können die Kombination 3/5 oder 4/4 haben.

Passt hier nicht, sie ist selbständig udn hat keine Steuerklasse. Er bekommt automatisch die 3.

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@wfwbinder

Eben. Und deshalb...

Mein Mann und ich haben derzeit, er als Selbstständiger und ich als Angestellte, praktisch die Kombination 3 (für mich) und 5 (für ihn) gehabt.

...hat hier auch der Mann keine Steuerklasse 5. Er ist ja selbständig, mit zwei st sogar.

Wenn man kein Auto ist, hat man ja auch keine Kfz.-Steuerklasse.

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@wfwbinder

Er bekommt automatisch die 3.

Nö...aber schön wärs.

Mit der Übermittlung der "Heiratsdaten" aus dem Melderegister des Rathauses werden beide im ELStAM automatisch der Steuerklasse 4 zugeordnet. Sind sie damit nicht einverstanden, wäre 3/5 bzw "4 mit Faktor" förmlich zu beantragen.

s.a.Hinweis ganz unter auf S.1. des Antragsformulars

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034003 ;

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Du, als Selbstständige, musst sowieso eine Steuererklärung machen,

Was denn für eine?

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