Riestergeförderten Bausparvertag verkaufen?
Wir haben aus unserer alten Finanzierung noch einen Riester-geförderten Bausparvertrag, welchen wir uns ohne größere Verluste nicht einfach so auszahlen lassen bzw. kündigen können. Da meine Frau und ich uns jetzt trennen suchen wir nach einer Möglichkeit an das Geld zu kommen. Wir haben auch von der Möglichkeit gehört einen BSV zu verkaufen, nur erscheint das nach längerer Recherche im Internet nicht unbedingt eine Alternative zu sein. Wer kann mir hier eine gute Hilfestellung geben, bzw. Erfahrungen oder Meinungen bzgl einen Verkaufes an Dritte geben???
6 Antworten
BSV verkaufen geht u.U. Nur bei einem Riester BSV glaube ich das nicht.
Klärt mit eurer Bausparkasse, ob Ihr den Vertrag teilen könnt. Ein Teil mit dem ganzen Guthaben, den Rest mit 0 EUR Guthaben.
Den mit Guthaben lasst Ihr Euch auszahlen. Einer behält den mit 0 EUR Guthaben. Zu klären ist, ob das Förderungsunschädlich wäre.
Steuer wird auf den Riester wahrscheinlich dennoch im Alter fällig.
oder
Einer von Euch kann auch den Vertrag behalten und gibt dem anderen die hälfte des Guthabens.
oder
Auch wenns weh tut - kündigen. Die Förderung/Steuervorteile werden abgezogen. Förderung steht Euch in dem Fall nicht zu und die Steuervorteile habt Ihr schon vom Finanzamt erhalten. Verlustig geht nur die Abschlussgebühr.
Evtl. kann das vermieden werden wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Je nach Bausparkasse wird dann die Abschlussgebühr vom Altvertrag übernommen. Nur deswegen einen Bausparer zu machen ist auch bl......
Ziemlich konfus und größtenteils falsch.
"Klärt mit eurer Bausparkasse, ob Ihr den Vertrag teilen könnt. Ein Teil mit dem ganzen Guthaben, den Rest mit 0 EUR Guthabe"
Teilen geht bei Riester nicht, hilft ja auch nicht weiter.
Den mit Guthaben lasst Ihr Euch auszahlen. Einer behält den mit 0 EUR Guthaben. Zu klären ist, ob das Förderungsunschädlich wäre.
Natürlich wäre es das !
Steuer wird auf den Riester wahrscheinlich dennoch im Alter fällig.
Aber doch nicht wenn gekündigt wurde.
Einer von Euch kann auch den Vertrag behalten und gibt dem anderen die hälfte des Guthabens
Aha, und wie soll das förderunschädlich funktionieren ? Teilkündigungen sind ja wohl schlecht möglich.
Hallo, bevor sich einer der Fachkundigen hier deiner Frage annehmen kann, mach aus dem Geschriebenen erst einmal eine ordentliche Frage. ( unter " weitere Details ")
z.B. was du dir konkret von einer Antwort erhoffst, was du wissen möchtest !
Das Fragezeichen ist ja schon mal da..... ;-))
Meine Frage war sehr unpräzise gestellt. Ich hatte das schon geändert, nur leider hat die Prüfung etwas gedauert. Sorry... jetzt passt es...
welchen wir uns ohne größere Verluste nicht einfach so auszahlen lassen?
Was meinst Du damit? Dass Ihr bei einer Kündigung weniger bekommt, wie Ihr eingezahlt habt?
Egal ob Riester oder nicht, die Abschlussgebühr des Bausparers ist erst mal weg. Wurden Kontoführungsgebühren erhoben, wurden diese auch von Euren Sparbeträgen abgezogen. Bei einer fristgerechten Kündigung wird also nur das Guthaben ausgezahlt.
Beim Riester, wird bei einer Kündigung vom Guthaben noch die Zulage und die Steuervorteile abgezogen.
Ist ja klar. Förderungsschädliche Entnahme. Die Zulage war ein "Sahnehäubchen vom Staat". Das ist zurückzuzahlen. Genauso die Steuervorteile die Ihr ja im Vorfeld schon einkassiert habt.
Das sind die Fakten. Bezieht sich Deine Frage darf wie sich das vermeiden lässt?
Meine Frage war sehr unpräzise gestellt. Ich hatte das schon geändert, nur leider hat die Prüfung etwas gedauert. Sorry... jetzt passt es...
Ganz einfach - kündigen. Aber, das ist ein förderschädliche Verwendung und die Konsequenzen dürften bekannt sein.
Verkaufen können Sie bei Riester vergessen, funktioniert nicht.
Das Guthaben aus dem BSV kann auf einen anderen Riester-Vertrag (egal wer von Ihnen) übertragen werden.
Passt irgendwie zu:
Weil oft mehr als die Hälfte, manchmal auch deutlich mehr in egal welchem Riester-Vertrag aus Zulagen und Steuervorteilen besteht und Kosten angefallen sind, dürfte bei einer zulagenschädlichen Verwendung (Verkauf des Hauses oder der Wohnung ist eine) das Egebnis immer schlechter als erwartet ausfallen.