Wieweit darf eine Rechnung vom Angebot abweichen?
Mein Freund wollte ein Klavier stimmen lassen. Das Klavierhaus versprach, dass er dafür nur einen Betrag von 200 Euro zahlen muss. Hinzu kommt nur noch die gesetzliche Mehwertsteuer. Danach ließ mein Freud das Klavier stimmen und bekam dafür jetzt eine Rechnung präsentiert von rund 400 Euro (unter Einschluss der Mehrwertsteuer). Mein Freund ist verärgert und meint, dass er eine solche Überschreitung des Angebots des Klavierhauses nicht zahlen muss. Stimmt das?
2 Antworten

ich denke mal bis zu 10 % sind abgesichert.
also in dem Fall 220,- plus steuer.

Keine Abweichung der Rechnung zulässig, da vorher versprochen für € 200 zu stimmen und daraufhin der Auftrag erteilt wurde (also ist dadurch ein Vertrag zustande gekommen).
Wenn dieses Versprechen so nicht gegeben wurde, dann wäre eine Abweichung von bis ca. 10 % zulässig. Aber es ist auch nicht klar, warum eine Abweichung entstehen sollte (Stundenlohnbasis und zeitlicher Mehraufwand?).
Im übrigen ist fraglich, ob das Klavierhaus zudem noch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige riskieren möchte, weil die Preisstellung zuzüglich MWSt gegenüber einem Endverbraucher rechtswidrig ist. Das Preisangebot hätte die Steuer enthalten müssen.