Wieviel Umterhalt muss ich denn wirklich zahlen und kann man einen Kredit anrechnen lassen?
Ich zahle für 2 Kinder(12 und 4) Unterhalt
. Die Kinder sind von verschiedenen Müttern. Bisher haben wir nur nach Netzoverdienst geschaut und demnach habe ich Unterhalt gezahlt. Mit meiner Ex habe ich einen Darlehensvertertrag für eine Immobilie. Das Haus steht zum Verkauf und wir teilen uns die Raten.
Im November erwarte ich mein 3.Kind. Mit meinem derzeitigen Gehalt wär das alles kein Problem aber nun wurde ich beruflich herabgesetzt. Demnach bekomme ich "nur" noch 1950 Netto.
Wie verhält sich das denn jetzt mit der Düsseldorfer Tabelle? Da diese ja eigentlich nur für 2 Kinder mit einer Mutter gilt.
Kann ich den Kredit zumindest teilweise anrechnen lassen?
Bitte nicht falsch verstehen ich liebe meine Kinder und sie sollen auch das bekommen was Ihnen zusteht aber wenn ich jetzt stumpf nach Tabelle gehe hätte ich am Ende weniger wie meine Große.
2 Antworten
Die Düsseldorfer Tabelle gilt für 2 Unterhaltsberechtigte. Bei 3 Kindern müsstest du dann von jetzt Stufe 2 in Stufe 1 wechseln können. Das wären dann
Kind 12 = 497
Kind 4 = 369
Kind 0 = 369
jeweils abzüglich anteiliges Kindergeld.
Unterhalt für die Mutter ist nachrangig, also erst werden die Kinder bedient.
Ist dein Einkommen schon bereinigt? Du könntest noch Abzüg vornehmen für Aufwendungen für die Berufsausübung oder Altersvorsorge, natürlich nur, wenn dafür auch Kosten nachweisen kannst.
Falls ein Titel für die bisherigen Kinder besteht (z.B. eine Jugendamtsurkunde) dann nicht einfach den Unterhalt kürzen. Das geht nur einvernehmlich mit Mutter und Jugendamt. Wenn die nicht mitziehen, bleibt dir nur der Klageweg.
Der Kredit wird nicht angerechnet. Wenn deine Ex eine der Mütter ist, dann kannst du dich nur einvernehmlich mit ihr einigen. Besteht ein Titel, dann lass dir das schriftlich geben.
Wieso kann dich dein Chef denn einfach "herabsetzen"? Vielleicht solltest du dir eine Arbeit mit mehr Einkommen suchen.
Demnach bekomme ich "nur" noch 1950 Netto.
Ist da schon LStKl. I berücksichtigt?
Unterhaltsrechner .....