Wieviel Geld darf ich als Bevollmächtigte Tochter abheben?

3 Antworten

Angesichts der kargen Beschreibung erfährt man nicht, in welche Richtung die Frage gehen soll.

Deshalb der Hinweis, dass der Mißbrauch einer erteilten Vollmacht für den Bevollmächtigten durchaus gravierende Folgen haben kann. Wenn mehr Geld abgehoben wird als mit dem Vollmachtgeber vereinbart oder nach den Umständen vertretbar ist das Untreue im Sinne des § 266 StGB und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden.

Bankvollmachten lassen sich in der Regel nur im Innenverhältnis beschränken, nicht aber im Außenverhältnis (also gegenüber der Bank). Also wie Snooopy155 schon geschrieben hat: Der Bevollmächtigte hat vollen Zugriff auf das Vermögen, einschließlich (eingeräumtem) Dispo.

Wenn Dir eine Vollmacht für ein Bankkonto eingeräumt wurde, dann kannst Du sogar das Konto leer räumen und sogar den eingeräumten Dispo ausschöpfen.