Wieso erhalte ich trotz Kontovollmacht über Tod hinaus keine genauen Angaben über Kontostand bzw. Kontoauszüge?

3 Antworten

Hallo,

bist du denn nachweislich die Erbin ?

ansonsten wäre ein möglicher Grund:

" mit dem Erbfall also mit dem Tod, wird bei einer (widerruflichen ? ) Kontovollmacht jetzt der Erbe Verwalter des Nachlasses (dazu gehört auch das Konto des Verstorbenen). Das heißt, der Erbe kann jederzeit die Vollmacht widerrufen und sogar dem Bevollmächtigten Weisungen erteilen. "

......wäre zumindest eine plausible Erklärung ! 

Sonst siehe Privatier59, in der Bank nach dem Grund fragen. 

In der Vollmacht steht genaustens, welche Bakgeschäfte und welche

Aktivitäten diese Vollmacht beinhalten. Das ist nicht unbedingt bei jeder

Bank gleich. Des weiteren kann es sein, dass das Konto auf Grund

eines Erbscheines, nachlassverwalters e.t.c. eingefroren wurde.

Im Allgemeinen hat man als Kontobevollmächtigter schon die Möglichkeit

Konzoauszüge einzusehen und kann auch über das vorhandene

Vermögen frei verfügen, wenn in der Vollmacht keine Einschränkungen bzw. Sonderklauseln stehen.

Wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt bleibt dumm. In diesem Falle sollte man die Bank fragen.