Wiederholungsantrag beim Wohnungsamt niedriger eingestuft?
Guten Tag,
vor zwei Jahren hatten wir vom Wohnungsamt München einen Bescheid erhalten, in dem wir Dringlichkeitsstufe I erhielten. Mein Mann und ich bewohnen eine 1 1/2-Zimmer-Wohnung und uns wurde bescheinigt, dass wir Anspruch auf eine 2-Zimmer-Wohnung, d.h. zwei Zimmer ab 10 qm, haben. Jetzt bekamen wir einen neuen Bescheid, darin steht, dass wir über zwei Wohnräume verfügen und wir mit niedriger Dringlichkeit eingestuft werden. Unsere Gesamtpunktzahl hat keine Aussicht mehr auf eine erfolgreiche Bewerbung. Ist es aussichtsreich, dagegen zu klagen? Ich bedanke mich im Voraus für Antworten.
1 Antwort
Das Punktesystem wurde wohl letztes Jahr von 140 Kriterien auf 54 Kriterien umgestellt. Das könnte die Veränderung erklären.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-gerichtsurteil-sozialwohnungen-vergabe-1.4920815
Bevor ich klagen würde, würde ich mir den neuen Punktekatalog selbst ansehen. Die Behörde sollte dazu wohl auf Nachfrage einen link zur Verfügung stellen.
Hallo Andri123, vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir hatten letztes Jahr schon eine Änderung der Gesamtpunkte erhalten, nachdem das neue Punktesystem eingeführt wurde. Diese Gesamtpunktzahl wurde jetzt nochmal reduziert. Das kann ich nicht mehr nachvollziehen.