Wiederholt wuchern Brennesseln vom verwilderten Nachbargrundstück rüber bis ans eigene Gebäude (grenznahe Bebauung). Welche Rechte gibt es?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Wildwuchs dein Eigentum tatsächlich nicht unerheblich beeinträchtigt (was ich mir durchaus vorstellen kann), hast du gegen den Besitzer (und ggf. hilfsweise gegen den Eigentümer) des Nachbargrundstücks einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) und ggf. auch einen Schadensersatzanspruch (§ 823 BGB) in Bezug auf berechtigterweise erfolgte Aufwendungen, betreffend das nachbarschaftliche Grundstück möglicherweise auch nach den Regelungen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683 BGB).

Eine Durchsetzung dürfte aber nur mit der Hilfe eines Anwalts ein erfolgversprechend Unterfangen sein. Ob sich das lohnt, musst du selbst abschätzen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Mittlerweile wachsen die Brennesseln bis in die Dachrinne rein und lassen sich nur schwer beseitigen.

Schmunzel ...... dann wirst Du zukünftig die Motorsense früher anwerfen müssen. Schlichtweg gegen einen solchen "Wildwuchs" hast Du rechtlich keinerlei Handhabe. Ist wie bei Laub welches Dir aus Nachbarsgärten im Herbst auf Dein Grundstück weht . das ist Natur , die macht nicht an Grenzen Halt.

So muss wiederholt mit Aufwand, Zeit und Kosten der Wildwuchs auf dem Nachbargrundstück selbst mittels Motorsense gemäht werden.

Wie verstehe ich das richtig .... Du ! mähst auf dem Nachbargrundstück?

Das darfst Du ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers nicht einmal betreten.

Das darfst Du ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers nicht einmal betreten.

Ich nehme hier zugunsten des Fragesteller mal an, dass hier tatsächlich eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung seines Grundstücks vorliegt. (Ob dem so ist kann hier dahinstehen, das können wir hier nicht beurteilen.) Unter diesen Voraussetzungen sehe ich hier durchaus die Voraussetzungen der GoA gegeben, soweit der Besitzer und / oder Eigentümer als Zustandsstörer der Sache nicht abhilft. Dies vorausgeschickt, halte ich ein Betreten des Grundstücks für nicht unverhältnismäßig, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch der Eigentümer eines Bienenschwarms bei dessen Verfolgung gesetzlich legitimiert ohne weitere Voraussetzungen fremde Grundstücke betreten darf (§ 962 BGB). Auch eine Ersatzpflicht des Eigentümers / Besitzers gegenüber dem Fragesteller halte ich im Rahmen der GoA durchaus für denkbar (§ 683 BGB).

Aber wie bekannt: IANAL

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Brennesseln bis in die Dachrinne? Entweder ist das ein Lilliputt-Haus oder Du übertreibst mächtig!

Mit den eigenmächtigen Rodungsarbeiten zerstörst Du im übrigen ein wichtiges Biotop und raubst Insekten einen Rückzugsraum. Schäm Dich!

Haus steht fast auf der Grenze

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Es gibt keine Rechtsnorm, die Eigentümer verpflichten, Grundstücke zu Pflegen. Lediglich wenn Gefahren davon ausgehen, kann man selbst einschreiten.

In Deinem Fall würde ich den Nachbarn unter Fristsetzung schriftlich auffordern, die herüberwachsenden Pflanzen zu entfernen. Reagiert er nicht kann man das dann selbst tun, muss aber das Schnittgut selbst entsorgen. Das Schnittgut darf nicht auf das Nachbargrundstück gelegt werden. Das wäre dann eine Eigentumsstörung.

Brennesseln mähen macht wenig Sinn. Besser Pulver (Fachhandel)streuen, dann gehen die kaputt.

Besser Pulver (Fachhandel)streuen, dann gehen die kaputt.

Was für ein Pulver vielleicht Schwarzpulver.

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@Angelsiep

Das ist das bekannte Essigpulver.

"Träufeln Sie konzentrierte Essigsäure auf Küchenpapier. Lassen Sie es trocknen. Anschliessend bei Stufe 2 für 3 Minuten in den Thermomix einfüllen und kleinhäckseln lassen. Auf das Unkraut auftragen, mit Wasser besprengen."

Ebenso kann man natürlich auch Roundup verwenden, es enthält ja inzwischen auch kein Glyphosat mehr, sondern nur noch Essig.

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@Angelsiep

Nein es gibt weisses Pulver, das man auf die Blätter streut. Dann gehen die dauerhaft kaputt. Auch die Wurzeln. Muss aber auf die Blätter, weil die Pflanzen müssen es aufnehmen. Auf dem Boden nutzt es nix. Habe das vor Jahren auf meinem Bauplatz gemacht, hat gut funktioniert, keine Brennesseln mehr seit 20 Jahren. 1x ausgestreut und später noch mal auf vereinzelte Stellen ein 2. Mal.

roundup ist viel teurer.

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