Wie wirkt sich Drittschuldner auf gewerbliche Zahlungen aus?
Hallo zusammen,
wenn ich Drittschuldner (Arbeitgeber) bin und eine Lohnpfändung (Pfüb) gegen einen meiner Angestellten vorliegt, dann der Ablauf ja klar. Wenn aber der Angestellte über sein Kleingewerbe vereinzelt Arbeiten für mich erledigt, greift die Pfändung hier auch oder darf ich ihm seine gestellten Rechnungen bezahlen? Betrifft die Pfändung nur das abhängige Arbeitsverhältnis oder auch gewerbliche Tätigkeiten?
1 Antwort

Es dürfte sich vermutlich um eine Pfändung aus Arbeitseinkommen handeln? Es wird also allgemein gepfändet und nicht ausdrücklich nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. So wie ich das aus dem PfÜB und der ZPO lese, handelt es sich auch bei den Arbeiten, die der Schuldner im Rahmen des Kleingewebes verübt, um Arbeitseinkommen. Du formulierst es ja selber so:
Wenn aber der Angestellte über sein Kleingewerbe vereinzelt Arbeiten für mich erledigt
Somit dürftest du diese Zahlungen nicht leisten. Zur Sicherheit würde ich die Zahlungen erstmal nicht leisten und einbehalten. Der Schuldner soll Klärung über das Vollstreckungsgericht herbei führen, wenn er die Zahlungen für sich beansprucht. Ansonsten würde ich nach Ablauf der Monatsfrist für die Pfändung von Geldforderungen bei natürlichen Personen an den Pfändungsgläubiger auskehren, sofern bis dahin kein (zumindest einstweiliger) Beschluss vorliegt.