Wie wird mein Elterngeld berechnet wenn ich kurzarbeit gehe??
2 Antworten
Das einzige, was ich dazu gefunden habe, ist das Folgende:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/elterngeld.html
Daraus geht aber nur hervor, das Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
Aber wie sich das in den Fällen genau berechnet, weiss hoffenlich ein anderer hier.
Kurzarbeit wird berechnet wie Arbeitslosengeld also mit 300 euro , wenn du zb. 12 Monate vor der Entbindung Kurz gearbeitet hast bekommst du 300 Euro Elterngeld im Monat, bei 6 Monaten Kutzarbeit zb.,wird anteilsmäßig verrechnet.