Wie wird das Jahreseinkommen bei vorzeitigem aussscheiden und Abfindung hochgerechnet?
guten tag,
ich habe im Februar mit einer Abfindung in höhe von 27.500€ mein damaliges Unternehmen verlassen. In den Monaten Januar und Februar habe ich laut Entgeldabrechnung 5800€ brutto verdient, wovon allerdings ca. 600€ Urlaubsgeld von Urlaubstagen des Vorjahres sind. Laut meines Arbeitgebers falle ich jedoch nicht unter die Fünftelregelung. Hier wurde wohl das Februargehalt als Basis für das ganze Jahr genommen und auf die 12 Monate hochgerechnet.
Meine Frage hierzu: Ist das korrekt?
In dem Februargehalt waren die 600€ Urlaubsgeld enthalten. Zudem kommt noch, dass in dem Betrieb seit Jahesbeginn in Kurzarbeit gearbeitet wird. Dementsprechend würde mein Gehalt für die Berechnung der Fünftelregelung viel geringer ausfallen als hier angenommen.
Wie berechnet das Finanzamt mein Jahreseinkommen für die Steuererklärung?
Denn durch die Abfindung verdiene ich einiges mehr, als wenn ich das ganze Jahr in Kurzarbeit gearbeitet hätte. Daher müsste ich meiner Meinung nach unter die Fünftelregelung fallen.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Antworten
1 Antwort

In der Steuererklärung 2008 wäre der Abfindungsbetrag in Anlage N in Zeile 17 (lt. Vereinbarung) eingetragen worden.
Die Fünftelregelung wird dann von amtswegen vorgenommen. Der Arbeitgeber muß nichts dazu beitragen.