Wie wahrscheinlich ist eine Steuererstattung bei Steuerklasse 1 wenn ich nicht so viel Geld verdient habe?
Hallo, liebe Antworter,
Ich bin ein Ausländer, ich entschuldige mich für die Fehler :)
im Jahr 2018: Vom 1. Januar bis 15. August 2018 hatte ich keine Einkommen, keinen Job, ich habe mit meinem Vater in München gewohnt, dann am 15. habe ich ein neues Leben angefangen in einer neuen Wohnung in der nähe von Stuttgart (und meiner Mama), ganz alleine, und auch einen Job bekommen.
Für Zeitraum 15-30. August hat mir das Jobcenter ca. 230 Euro überwiesen (einmalig und nicht mehr). Mein Bruttolohn war 2177 Euro monatlich, bis Ende des Jahres ich habe insgesamt 1082,54 Euro Lohnsteuer und 85,97 Euro Kirchensteuer bezahlt. Ich hatte keine andere Einkommen.
im Jahr 2019: ich habe bis 15. März 2019 gearbeitet, brutto 4977,24 Euro verdient und 582,64 Euro Lohn-, und 46,57 Euro Kirchensteuer bezahlt. Dann ich war sehr enttäuscht, depressiv, ich habe gesagt, dass ich die Altenpflege nicht mehr mache. Ich musste das Hartz IV beantragen. Bis ende September habe ich ca. 900 Euro bekommen monatlich (6,5x900 Euro = 5850 Euro, mit Mietkosten). Am 1. Oktober habe ich eine neue Ausbildung angefangen, monatlich brutto 1061,40 Euro verdient, das Jobcenter hat mir monatlich 230 Euro Aufstockung gesendet und bis Ende des Jahres habe ich insgesamt 16,41 Euro Lohnsteuer und 1,31 Euro Kirchensteuer bezahlt.
Kann ich etwa Steuererstattung zurückfordern?
Ich bin kein dummer Mensch, sorry für die Frage, aber ich verstehe nur Bahnhof wenn ich die Steuerregelung lese.
Vielen Dank für die Antwort im Voraus! Edit
2 Antworten
Ja, Du wirst einen Großteil Deiner Steuern zurückbekommen, wenn Du für die beiden Jahre je eine Einkommensteuererklärung abgibst.
Grundsätzlich steigt die Wahrscheinlichkeit einer Erstattung, wenn sich die Höhe des Gehalts im Lauf des Jahres (stark) geändert hat.
Kann ich etwa Steuererstattung zurückfordern?
Du bist in diesem Fall sogar verpflichtet für beide Kalenderjahre eine Einkommensteuererklärung zu machen, und ebenso musst Du die zu erwartende Erstattung dem JC melden .... wobei dann schätze ich der überwiegende Erstattungsbetrag an das JC gehen wird, da Du in diesen Jahren Leistungen bezogen hast und ja auch wenn ich das richtig einordne auch jetzt noch ergänzende Leistungen beziehst.