Wie viel Rentengeld - mit oder ohne Grundversorgung?
Ich möchte gerne wissen, wie genau der Unterschied mit und ohne Grundversorgung in der Rente aussieht.
Zum Beispiel bekommt man 800,- Euro Rente plus etwas von der Grundversorgung aufgestockt. Dann zahlt die Grundversorgung ja auch GEZ, Krankenversicherung etc.?
Wenn ich dann eine Partnerin finden würde (die z.B. 1500,- Euro Rente bekommt), oder ich z.B. 1000,- Euro Rente hätte, wie hoch sind dann genau die zusätzlichen Abgaben gegenüber der Grundversorgung (da ich ja dann nicht mehr von der Grundversorgung bezahlt wäre bzw. abhängig bin)?
Also +GEZ + gesetzliche Krankenversicherung + Pflegeversicherung usw. - wie hoch wären diese Abgaben genau. Ich vermute, dass man eventuell mit 1000,- Euro Rente schlechter da steht als mit 800,- Euro Rente (alleine)?
Hoffentlich habe ich mich einigermaßen korrekt ausgedrückt, sonst präzesiere ich gerne noch meine Frage.
Ich kann nämlich exakte Werte nicht im Internet finden, wie Mindestbeitrag bei gesetzlichen Versicherungen etc.
Danke !!! Und bleibt gesund!
P.S. Wo steckt eigentlich Cyracus, der hier sonst immer sehr aktiv war?
2 Antworten
Grundrente oder Grundsicherung? Das ist hier die Frage.
Grundsicherung- Wenn du mit jemandem zusammenziehst, bildet ihr eine BG, es wird genau ausgerechnet wieviel Geld ihr zusammen habt und ob noch was über bleibt, damit der andere auch deine KK bezahlen kann oder ob du diese vom Amt bezahlt bekommst.
Die Sätze für die Grundsicherung liegen genauso hoch wie bei ALG2. Nur das Schonvermögen ist niedriger.
Schlicht und ergreifend ....
Grundsicherung bedeutet für eine Einzelperson .... Eckregelsatz in Höhe von derzeit 446 Euro plus Miete für eine Wohnung angemessener Größe zu angemessenen Kosten - und die bestimmt jede Kommune selbst. Zusätzlich haben Bezieher von Grundsicherung Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Freibeträge gibt es im Hinblick auf die bezogene Rente - keine
Besonderheit bei bestehender Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Und u.U. Beitrag für SoVD ......
Beabsichtigen dann 2 Leistungsbezieher zukünftig eine Wohnung als Paar zu beziehen, dann sinkt regelmäßig nach einem Erprobungsjahr der jeweilige Regelsatz auf 90 % des Eckregelsatzes .
Auch hier ... hinsichtlich Wohnungsgröße und Miethöhe .... siehe Vorgaben der Kommune.
Und die jeweiligen Renten werden gegeneinander angerechnet.
Über eine Rente ist man i.d.R. auch krankenversichert.
Deine Abzüge vom Brutto wären Krankenversicherungsanteil 7,3 %, 50% des seitens Deiner KV geforderten Zusatzbeitrages + Pflegeversicherungsbeitrag .... sprich Abzüge rund 10% = 100 Euro.
... das ist schon einmal sehr hilfreich, aber wenn man z.B. 1000,- Euro Brutto-Rente hat und nur davon leben möchte und ich rede nur vom 1000 Euro als Brutto-Satz (auf dem Renten-Ausdruck vor allen Abzügen), was wird einem davon noch abgezogen? Also wie viel bleibt netto nach allen Abzügen noch zum Leben und Miete etc. übrig, wenn man nicht zum Sozialamt geht?