Wie viel darf ich mir selbst auszahlen als Einzelunternehmer?
Ich gründe gerade ein Einzelunternehmen und dort stellt sich mir folgende Frage, wie viel Gehalt darf ich mir selbst auszahlen nach dem Abzug der Steuern und Versicherungen? Da ich mir ein neues Auto finanzieren möchte, was evtl. mehrere 1000€ mtl. kostet (durch 0€ Anzahlung) ist die Frage für mich wichtig.
Und für die Steuern muss ich glaub ich 50% vom Gesamten weglegen, heißt bei 5000€ mtl. bleiben dann noch 2500€ minus noch die Versicherungen richtig?
Edit: ohne Kleinunternehmerregelung
4 Antworten
Ein "Gehalt" bekommt man als Arbeitnehmer. Um Arbeitnehmer zu sein, muss man einen Arbeitgeber und einen Arbeitsvertrag haben. Da man mit sich selbst keine Verträge schließen kann, bist Du kein Gehaltsempfänger. Da werden auch nicht 'Steuer und Versicherung abgezogen" - diese zahlst Du vollständig aus Deinem Gewinn.
Als Einzelunternehmer erwirtschaftet man (hoffentlich) einen Gewinn, und von diesem Gewinn bezahlt man ALLES - Lebenshaltungskosten, Miete, Versicherungen, Steuern. Die Entwicklung des Gewinns muss man im Auge behalten, um einschätzen zu können, wie hoch die Steuerlast werden wird - dafür ist die Buchhaltung essentiell. Auch die Beiträge zur (gesetzlichen) Krankenversicherung sind gewinnabhängig.
Wenn das neue Auto Betriebsvermögen sein wird, sind die Anschaffungskosten - in Form von AfA (Absetzung für Abnutzung) verteilt auf mehrere Jahre - oder Leasingkosten Betriebsausgaben und mindern Deinen Gewinn. Wird es Privatvermögen bleiben, dann kannst Du 0,30 € pro betrieblich gefahrenem km als Betriebsausgaben ansetzen, die km-Zahl musst Du durch entsprechende Aufzeichnungen nachweisen/glaubhaft machen Ob notwendiges Privat- oder Betriebsvermögen vorliegt, hängt vom Umfang der betrieblichen Nutzung (< 10 %/ > 50 %) ab, im Zwischenbereich KANN man das Auto als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln, sollte sich aber dafür ausrechnen, ob das auch sinnvoll ist.
Mit der hier nicht zur Anwendung kommenden Kleinunternehmerregelung hat das alles überhaupt nichts zu tun - die bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer.
Ich kann senior1 nur zustimmen: Dir fehlt etliches an unternehmerischen Grundwissen. Wenn Du Dir das nicht selbst beschaffen willst, such Dir unbedingt einen Steuerberater (das wird allerdings nicht einfach werden im Moment).
Hatte ich Dir doch verlinkt. Ich kenne mich mit Autos ja auch nicht aus.
Jedenfalls komischer Zufall, erst will jemand ohne jegliche Ahnung eine Sportwagenvermietung aufmachen (wo ich auch mehr den Traum, einen solchen zu besitzen, gesehen habe), und dann will jemand ohne jegliche Ahnung ein Geschäft gründen und sich ein extrem teures Auto finanzieren.
Früher habe ich manchmal Sudoku gemacht, heute rätsel ich bei Finanzfrage :)
Was Du aus Deinem Betrieb an Dich privat auszahlst, ist kein Gehalt, sondern es sind Privatentnahmen.
Die Höhe bestimmst Du allein. Du kannst die Taktik dabei selbst festlegen.
Einige entnehmen alles, was der Betrieb gerade nicht braucht und bilden Rücklagennur im Privatbereich.
Andere belassen so viel wie möglich im Betrieb um jeder Zeit liquide zu sein.
Aus DeBu iwßDu ja den ca. Gewinn udn kannst ihn ggf. bis zum Jahresende hochrechnen. Also auch Rücklagen für zu erwartende Nachzahlungen in Gewerbe- udn Einkommensteuer bilden.
Hier fehlt jedes erdenkliche Grundwissen.
Wende dich an die IHK zwecks Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar.
Man kann sich selber nichts auszahlen.
Das Geld, das Dir gehört, darfst Du aber natürlich ausgeben, und sich mal so ein Drittel bis zur Hälfte für die Steuern zurückzulegen ist im Zweifel kein Fehler.
Ich glaube, der FS wollte doch gestern erst eine Sportwagenvermietung gründen. Nun will er vielleicht doch lieber privat einen R8 leasen "für mehrere tausend Euro mtl.", während er noch nicht einen Cent eingenommen hat und nicht mal eine Anzahlung leisten kann. Tja, spannend, was die Audibank dazu sagen wird.
https://www.leasingmarkt.de/leasing/pkw/audi-r8/8861642?v=2&mn=9&mag[]=75&adVariant=19810982