Wie verbindlich ist eine Auftragserteilung?

2 Antworten

Ein Vertrag entsteht durch Angebot und Annahme. Wenn dein Bruder ein Angebot abgegeben hat und der Kunde dieses annimmt, ist der Auftrag verbindlich erteilt. Das gilt auch dann, wenn sich ein billigerer Lieferant meldet oder der Kunde merkt, dass es mit der Finanzierung eng werden könnte.

Dennoch gibt es das unternehmerische Risiko, gegen das sich dien Bruder nicht schützen kann. Der Kunde kann zahlungsunfähig werden und so weiter.

Der Vertrag ist aber - so zustande gekommen - für beide Seiten verbindlich.

Der Pfad der Tugend sieht normalerweise so aus:

  • Dein Bruder bekommt eine Angebotsanfrage.

  • Er erstellt ein Angebot und verschickt es.

  • Der Kunde nimmt das Angebot innerhalb der Bindefrist an und schickt eine Auftragserteilung unter Bezugnahme auf das Angebot.

  • Dein Bruder schickt eine Auftragsbestätigung mit ggf. zusätzlichen Details über Lieferzusagen etc.

Das ist dann verbindlich, wobei vertraglich natürlich ggf. gewisse Rechte eingeräumt werden, Aufträge zu stornieren, rückabzuwickeln oder nur teilweise zu vergüten... bis hin zu Vertragsstrafen. Das muss geprüft werden.

Was die Kosten anbelangt, so sollte er nicht erst bei Lieferung den kompletten Preis verlangen, sondern für die zu beschaffenden Materialien eine erste Abschlagssumme. Das ist durchaus üblich, damit der Dienstleister nicht in Vorleistung gehen muss.