Wie und wo stelle ich eine Strafanzeige?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

meines wissens geht das NICHT! einer alleine, kann absolut keine eigenmächtige entscheidungen treffen oder sich geld auszahlen lassen. DAS GEHT NICHT!

Zitat:

Grundsätzlich bedürfen jegliche den Nachlass betreffende Verwaltungsmaßnahmen der Zustimmung und Mitwirkung aller Miterben.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_04.html

Wenn derjenige - z. B. weil ein Bauernhof oder eine Firma im Spiel ist - schon zu Lebzeiten alle Vollmachten über alle Konten hatte oder die auf Vater und Sohn gemeinsam laufen, geht das eben doch.

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@Rat2010

das mag ja sein, aber nicht so, wie die fragestellerin es hier dargestellt hat

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@Rat2010

Vollmachten zu Lebzeiten und im Erbfall sind zwei völlig verschiedene Dinge und was mal zu Lebzeiten galt, interessiert niemanden. Im Gegenteil: Hat der Erblasser zu seinen Lebzeiten jemandem eine Vollmacht über den Tod hinaus gewährt, kann diese trotzdem von den Erben widerrufen werden. Böse, ist aber so. Grüße aus der Praxis ;-)

Über ein Erbe entscheidet die Erbengemeinschaft gemäß Erbschein als Ganzes. Ein Erbe allein kann nur tätig werden, wenn er die Vollmachten der anderen Erben vorlegt, dass er sich allein kümmern darf. Andernfalls macht sich nicht nur der Erbe schadenersatzpflichtig, sondern vor allem auch die Bank, weil sie ihn gewähren ließ. Also mal zur Bank gehen und dort vorsprechen. Mit ein wenig Bums und diesem Wissen geht denen dann ganz schnell etwas auf Grundeis ;-)

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Die Staatsanwaltschaft bzw. an deren Stelle die Polizei ist der richtige Adressat für deine Strafanzeige. Allerdings wirfst du deinem Bruder etwas vor, was möglicherweise gar nicht mehr strafbar ist. Denn dein Vater lebt ja nicht mehr. So hätte möglicherweise er nur den Strafantrag stellen können. Wenn es um das Erbe geht, das er veruntreut bzw. unterschlage hat, ist das was anderes. Prüfe das nochmals nach!

Ein auf erbrecht spezialisierter Anwalt ist da die richtige Adresse..