Wie teilen sich die Mietkosten auf, wenn zwei Personen im Mietvertrag stehen?

1 Antwort

Inwiefern intern - zwischen A und B - die Vereinbarung die Miete zu teilen rechtskräftig bewiesen werden kann ist denke ich fraglich.

Eindeutig ist aber, dass A und B gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch haften. Das heißt kann A nicht zahlen, kann der Vermieter die komplette Miete bei B einfordern.