Wie sollte die Erbschaftsteuer geändert werden?
Die Erbschaftsteuer ist ein ewiges Streitthema. Außerdem ist sie in der jetzigen Form unwirtschaftlich. 25 % des Aufkommens gehen für die Kosten der Erhebung drauf.
80 % der Steuerbescheide lauten auf 0,- Euro Steuern.
Ehegatten und Kinder sind stark begünstigt, aber schon für Neffen und Nichten wird es teuer.
Nicht verwandte, verschwägerte, oder nicht familiär verbundene Personen werden mit 30, oder gar 50 % besteuert.
Das führt sogar zu Scheinehen und/oder Erwachsenenadoptionen.
Wie sollte eine geänderte Erbschaftsteuer aussehen?
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
6 Antworten

So wie es ist, ist es nicht gerecht und eine nicht gerechte Steuer fordert zur Umgehung auf, die in dem Fall (nicht nur durch Heiraten und Adoptionen) möglich ist.
Allein die Steuerklassen sind so von vorgestern, dass man sie ersatzlos abschaffen sollte.
Auf (z. B. durch Umzug) auch legal umgehbare Kapitaleinkünfte führte die Abgeltungssteuer zu deutlich erhöhtem Aufkommen.
Bei der Erbschaftsteuer wären neben deutlich geringeren Freibeträgen auch der Wegfall aller Ausnahmen sinnvoll. Warum sollte jemand, der einen Palast in München erbt, nur weil es ein Familienheim ist, keine Steuern zahlen. Warum jemand, der ein Milliardenunternehmen erbt?
Aufkommensneutrale Änderungen kommen gut an und deshalb sollte der Gesetzgeber überlegen, wie hoch der Steuersatz sein müsste, wenn die Ausnahmen und die Steuerklassen wegfallen und die Freibeträge auf einheitlich z. B. 100 T€ reduziert werden.
Ob dann 1, 2, 5 oder (in einem progressiven Tarif) 7 % rauskommen ist nicht entscheidend. Die Steuer wäre dann gerecht und würde akzeptiert werden.
Natürlich kann man auch einbauen, dass bei einem Wegzug z. B. 20 Jahre vor der Erbschaft oder Schenkung die Steuer anfällt. Dann wäre auch das letzte Schlupfloch gestopft.
Natürlich sollte man auch dann Stundungsmöglichkeiten einbauen, die Härten vermeiden.

Man sollte die Erbschaftssteuer auch auf Großbetriebe Firmen, Konzerne ausdehnen. Die (oft schon vorher) „Reichen“ brauchen oft keine Steuern bezahlen.

warum soll der Staat an etwas verdienen was ich eh schon versteuert habe?
meinen Nachlass habe ich schon einmal versteuert als ich ihn verdient habe.
Da ich keine Kinder habe werde ich unser "Vermögen" an unsere Nichten vererben und die müsste ja so richtig tief in die Tasche greifen und Steuern zahlen.
Deshalb geben wir im Moment heimlich mit warmer Hand damit es kein Finanzamt mitbekommt, es ist traurig das man zu solchen Schritten gezwungen wird damit überhaupt ein bisschen übrig bleibt.

ok, was ist denn wenn ich unser Haus an 2 Nichten vererbe?
A: wenn sie es sofort verkaufen und sich das Geld teilen?
B:wenn es eine behält und die andere auszahlt?

was ist ein Vermögenszuwachs?
Unser Haus wurde vor 30 Jahren für 250 T DM gekauft, in den ganzen Jahren habe wir ca. 70 T € investiert, wenn wir es heute verkaufen würden hätte es einen Wert von ca. 150 T €, das Haus sowie die Investition wurden mit versteuerten Geld getätigt, also ist dieses "Vermögen" doch versteuert worden, oder bin ich doof?
und nun will der Staat absahen weil wir es an Nichten vererben anstatt an Kinder die nicht vorhanden sind.
Oder habe ich Denkfehler?

Zur Zeit wäre es so, dass die beiden Nichten je 20.000,- Euro Freibetrag hätten, also von den je 105.000,- Euro müssten beide heute je 21.000,- Euro zahlen. Nach meinem Modell wären es je nach konkreter Ausgestaltung vermutlich 3.000,- bis höchstens 4.000,-.
Bei einem Verkauf würde sich heute gegenüber behalten nichts ändern. Nach meinen Überlegungen ebenso nichts für die Zukunft.
Das Modell mit dem "eine Übernimmt alles und zahlt die andere aus," würde heute Beratung für die richtige Ausgestaltung bedürfen, weil im schlimmsten fall die eine Nichte den Betrag den sie bekommt, auch noch als Schenkung versteuern müsste.

erst einmal Danke soweit, ich denke das Erbschaftssteuerrecht ist so komplex das man es nicht in ein paar Minuten und Sätzen abhandeln kann, aber dennoch Danke für deine Aufklärung

Vollkommen richtig, Die jetzige Situation mit 21.000,- Erbschaftsteuer sehe ich auch als sehr ungerecht an.
Eine Erbschaftsteuer nach meinem Modell von höchstens 4.000,- Euro, wäre eventuell eine Jahresmiete und tragbar und zumutbar für einen Vermögenszuwachs von 105.000,- Euro.

denke das Erbschaftssteuerrecht ist so komplex das man es nicht in ein paar Minuten und Sätzen abhandeln kann, aber dennoch Danke für deine Aufklärung
Genau das ist, was mich so stört. Es ist eben sehr schwierig und auch schnell sehr hoch.
Einfach und geringer wäre in meinen Augen gerechter.

Du als Erblasser hast ihn versteuert. Der aempfänger nicht. Somit kommt es auch zu keiner Doppelbesteuerung.

1% auf Vermögen nach aktuellen Schätzwert ab 1 mio Euro. Inklusive Immobilien

Moin,
durch das aktuelle System bleiben arme Menschen arm und Reiche reich, sodass die Willkür, in welcher Familie man geboren wird über die Zukunftschancen eines Kindes voll und ganz entscheidet.
Klar, es ist erstmal schon nicht gerecht, dass Menschen mehr als das 1000-fache als andere besitzen, selbst wenn man mit Leistungsgerechtigkeit argumentiert. Denn ich glaube kaum, dass der Besitzer einer Firma 1000-mal so fleißig war oder 1000-mal geleistet hat wie z.B. ein Pfleger.
Um diese Ungleichheit zumindest aber nicht über Generationen hinweg zu tragen, braucht es meiner Meinung nach eine Reform der Erbschaftssteuer insofern, als dass erben nur bis zu einem Betrag von bis zu etwa ein bis zwei Millionen Euro steuerfrei möglich ist und alles darüber mit sehr hohen Erbschaftssteuern belegt wird. Für Unternehmen kann man sich Ausnahmen überlegen, aber auch die sollten lange nicht so weitläufig sein, wie sie aktuell sind.
Das zusätzliche Geld, was man dadurch einnimmt, kann man z.B. in deutlich bessere Bildung investieren, damit alle ähnlichere Startchancen haben. Oder auch jedem 18-jährigen einmalig einen Betrag schenken, über den er frei verfügen kann; also quasi ein bedingungsloses Grunderbe.

durch das aktuelle System bleiben arme Menschen arm und Reiche reich,
Das kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn wer nichts hat, zahlt eine Erbschaftsteuer.
Wer wenig hat, oder nur ein mittleres Vermögen hat, zahlt meist auch keine Erbschaftsteuer. Das selbst bewohnt Eigenheim ist steuerfrei. 400.000,- Erbschaft eines Kindes sind ebenfalls völlig frei.
Aber ein Kind, was z. B. 100 Millionen Euro (richtig reich) erben würde, müsste 30 Mio. an Erbschaftsteuer zahlen.

Klar, aber dann bleiben dem Kind eines Reichen immer noch 70 Millionen und dem Kind eines Pflegers nichts. Der eine hat einen Startvorteil von 70 Millionen und der andere hat nicht viel mehr als seine Bildung. Dafür, dass beide dafür überhaupt nichts können ist das schon ungerecht.
Kleine Vererbungen wie sie von den aller größten Mehrheit getätigt werden (unter etwa 2 Millionen€) müssten überhaupt keine Steuern zahlen, alle drüber dafür umso mehr.

Der eine hat einen Startvorteil von 70 Millionen und der andere hat nicht viel mehr als seine Bildung. Dafür, dass beide dafür überhaupt nichts können ist das schon ungerecht.
Aber dem Millionen erben mehr als fast 1/3 zu nehmen, wäre aber auch sehr ungerecht, denn warum sollten denn noch Leute große Betriebe aufbauen, wenn sie für Ihre Familien damit kaum noch etwas machen?
Außerdem würden dann solche Vermögen ggf. völlig zerschlagen.

Klar, aber dann bleiben dem Kind eines Reichen immer noch 70 Millionen
Das kommt darauf an, wie das Vermögen angelegt ist. 30 Millionen kann man nicht einfach mal aus der Tasche zaubern. Wenn dazu Firmen im Eilverfahren verkauft oder zerschlagen werden müssen, bleibt am Ende nur noch ein Bruchteil davon übrig, der Rest des Vermögens geht "verloren".
Faktisch führ das dann dazu, dass Vermögenswerte ins Ausland transferiert werden. Das aber wiederum können nur die wirklich Reichen, gekniffen ist die (gehobene) Mittelschicht.
Dieses Argument höre/lese ich häufig, aber nur das Barvermögen ist durch die Besteuerung von Einkünften schon versteuert.
Aktiengewinne wurden früher nur innerhlab eines Jahres besteuert, heute zwar immer, aber eben nur bei Verkauf. Immobiliengewinne auch nur beim Verkauf und dann nur, wenn nach über 10 Jahren verkauft wird.
Der größte Teil des vererbten Vermögens stammt eindeutig aus Vermögenszuwächsen, die für den Eigentümer nur beim Verkauf, oder nie versteuert würden.
Außerdem wird ja nicht der Erblasser besteuert, sondern der, der einfach nur das Glück hatte Erbe eines fleissigen und/oder klug wirtschaftenden Menschen zu sein.
Darüberhinaus würde die Option "geringe Steuer 1-5 %" z. B. bei einem Haus im Wert von 1 Mio. gerade mal für die Kinder 10.000,- Euro ausmachen, weniger als 1 Jahr Mieteinnahme, oder ersparte Miete..
Aber die Lebensgefährtin nach 20 Jahren zusammenleben keine fast 300.000,-, sondern "nur" 50.000,- Euro.