Wie sind Zinserträge von Verwandten für geliehenes Geld bei der Steuer anzugeben?

4 Antworten

Erstens ist Leihe unentgeltlich und zweitens muß exakt die verliehene Sache zurück gegeben werden:

http://dejure.org/gesetze/BGB/598.html

Wenn Du Dir also 12 Scheine a 500 Euro leihst, mußt Du die in den Schrank legen und später wieder zurück geben. Wo soll da der Sinn liegen? Nimmt der Schrank einen besseren Geruch an?

Was Du meinst nennt sich Darlehen und zwar ein verzinsliches Darlehen und schon haben wir Klarheit über die Rechtslage: Ob man Zinsen von der BRD, von BASF oder von Onkel Bert bekommt, ist ja wohl eine Soße: Alles ist zu versteuern.Dafür ist die Anlage KAP da.

Fast, aber nicht ganz, denn die BRD ist verpflichtet bei den Zinsen die Abgeldtungssteuer abzuziehen, Onkel Bert nicht. ;-) :-)

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Die Zinserträge sind in der Anlage KAP anzugeben. In der Anlage KAP 2012 waren das schriftliche Eintragungen in der Zeile 16, 17 und/oder 25.

Die Einträge in Zeile 16 oder 17 werden mit dem ermäßigten Steuersatz ("Abgeltungsteuer") belastet.

Die Einträge in 25 führen zu einer Belastung mit der tariflichen Einkommensteuer. Hier sind z. B. Zinserträge aus Darlehn "an nahe stehende Personen" einzutragen, die diese Personen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Da der Eintrag in Zeile 25 zu einer höheren Steuerbelastung führt, mag manch Steuerzahler lieber den Eintrag in Zeile 16 anstrebt, weil hier die niedrigere Abgeltungsteuer erhoben wird. Er sollte aber berücksichtigen, dass sein Zinsertrag zu steuermindernden Werbungskosten oder Betriebsausgaben beim Zinszahler geführt hat, die bei dem Zinszahler im Rahmen von dessen Steuererklärung geprüft werden könnten. Hier kann bzw. wird eine Rückkopplung zwischen den beteiligten Finanzämtern erfolgen, die dann beim Zinszahlungsempfänger zu einer Nachfrage führen (können) oder die Einschaltung der Steuerfahndung bedingen.

Man beachte bitte die Anleitung zur Anlage KAP 2012 und dort den Wortlaut zur Zeile 25: "*Haben Sie einer Ihnen nahe stehenden Person z. B. ein Darlehn gewährt, sind die daraus erzielten Erträge abzüglich der darauf entfallenden Werbungskosten als Einkünfte nicht in Zeile 16 oder 17, sondern in Zeile 25 zu erklären, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. ...".

Nahe stehende Personen können die Ehegatten, Eltern und Kinder sein, aber eben auch andere Personen. Der Darlehnsnehmer muss also aufpassen, ob er mit dem Darlehn z. B. ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder ein gemischt-genutztes Zweifamilienhaus, ein Vermietungsobjekt oder eine betriebliche Investition finanziert. Der Darlehnsgeber sollte daher unbedingt einen diesbezüglichen Darlehnszweck und eine passende Missbrauchsfallklausel in den Darlehnsvertrag aufnehmen. Beim gemischt-genutzten Zweifamilienhaus ist also steuerrechtliche Beratung vor Objektanschaffung sinnvoll, um das interfamiliäre Darlehn auf die selbstgenutzte Wohnung zuordnen zu können. Ohne diese gezielte Gestaltung kommt es zu einer quotalen Aufteilung der Darlehnszinsen und damit zu einer quotal höheren Belastung des Darlehnsgebers.

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Anlage KAP? Ich sehe keine andere Möglichkeit.