Wie sind Regelungen für Kind (25) mit Einkommen welches bei Eltern mit HartzIV wohnt?
Hallo,
ich werde im Oktober 25 und beende im April dieses Jahr mein Studium. Danach möchte ich direkt arbeiten und eigenes Einkommen erzielen. Zurzeit lebe ich noch mit meiner Familie die Hartz IV beziehen in der selben Bedarfsgemeinschaft. Ab Oktober habe ich dann eine eigene BG, falls ich das richtig verstanden habe.
Wenn ich weiterhin bei meinen Eltern leben bleibe, wird mein Gehalt dann mit deren Hartz IV-Satz verrechnet?
Was kommt da sonst auf mich zu das gut zu wissen wäre?
Vielen Dank!
2 Antworten
Ab Oktober habe ich dann eine eigene BG, falls ich das richtig verstanden habe.
Die bildest Du bereits vorher , wenn Du ausreichend Einkommen generierst, um wirtschaftlich unabhängig zu agieren zu können.
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht
- Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
Ab dann kannst Du mit Deinen Eltern eine "Wohngemeinschaft" bilden, bei der beide "Parteien" unabhängig voneinander wirtschaften - sprich Du müsstest dann nur noch Deinen Anteil an Miete, Nebenkosten und sonstigen gemeinsamen Kosten wie z.B. Strom, Internet etc. bezahlen.
( Unabhängig wirtschaften bedeutet im Prinzip jeder macht seines - getrenntes Einkaufen, getrenntes Kochen, getrenntes Waschen usw. )
Und Du müsstest ab dann auch den ("kompletten") Rundfunkbeitrag für die gemeinsam genutzte Wohnung übernehmen.
Hi vielen Dank für deine Antwort! Ich hab ne Frage dazu „sprich Du müsstest dann nur noch Deinen Anteil an Miete, Nebenkosten und sonstigen gemeinsamen Kosten wie z.B. Strom, Internet etc. bezahlen.“ Das heißt dann also auch, dass der Betrag den meine Eltern zb. für die Miete vom JC bekommen reduziert wird oder?