Wie setzt man den Ankaufspreis des Gebrauchtwagens beim 1% Regelung ab?
Hallo, Ich bin selbständig tätig und habe in dem Jahr 2016 ein Gebrauchtwagen gekauft. Nach Prüfung des Finanzamts wurde 1% Regelung angewandt und die entsprechende Werten wurden ermittelt. Meine Fragen jetzt, 1. Wie soll Ich die Kosten für den PKW-Erwerb in 2016 beim EÜR absetzen? Kann Ich den Ankaufspreis komplett auf einmal absetzen oder soll Ich die Jährlich abschreiben? 2. Wo gebe Ich die Werte an im Steuererklärung an? 3. Kann Ich überhaupt auf die Absetzung von Kosten verzichten?
2 Antworten
Hallo,
die Anschaffungskosten von solchen sog. Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (auch bei EÜR) sind über die jährliche Abschreibung zu berücksichtigen.
Die jährliche Abschreibung bemisst sich anhand der Anschaffungskosten (i.d.R. der Nettokaufpreis) und der Restnutzungsdauer (siehe Antwort wurzisepp6682).
Beachten Sie, dass der Ansatz vom Finanzamt der sog. 1%-Regelung nicht höher als die tatsächlichen Kosten sein darf (Kostendeckelung), was bei Gebrauchtwagen öfter vorkommt.
MfG
-Valeskix
Anlage AVEÜR
Nutzungsdauer eines Pkw's lt. amtilicher Afa-Tabelle: 6 Jahre, die Zeit von Erstzulassung bis Kaufdatum darf von diesen 6 Jahren gekürzt werden und somit auf die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden
Anlage EÜR unter Kraftfahrzeugkosten
selbstverständlich kann auf das Absetzen von Kosten verzichtet werden .....