Wie nimmt man einen PKW ins Betriebsvermögen auf?

1 Antwort

Vermutlich machst Du ja lediglich eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.

Also legt Du den Wagen zu einem Zeitpunkt für den Du es lt. Finanzamt tun sollst in den Betrieb ein.

Das geschieht dadurch, dass Du feststellst, welchen Wert er zu dem Zeitpunkt hatte. Es wird ja vermutlich der 01. 01. 2017, oder der 01. 01.2018 gewesen sein.

Dann ist zu überlegen, welche Restnutzungsdauer er zu dem Zeitpunkt noch hatte.

Hier ein Muster der Finanzämter Bayern für Excel:

Vordruck Anlageverzeichnis (zu Anlage EÜR)

https://www.finanzamt.bayern.de/.../Archiv/.../Excel-Vordruck-Anlageverzeichnis.xls

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo, danke. Sorry, ich habe mich unklar ausgedrückt. Das Auto ist nichts wert, daher ist es im Anlageverzeichnis ein Nullposten.
Was ich meinte ist, wie rechne ich die Privatkilometer ab? Ich führe ein Fahrtenbuch. Ich zahle als Heilpraktikerin keine Umsatzsteuer, muss das aber wohl für die Privatkilometer dann tun? Ich blick nicht durch, wie ich das angehen muss.
Was muss ich noch beachten?

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@Elfriede111

Wenn das Auto nichts wert wäre, würde es ja kaum noch fahren. Für den Fall, dass Du es schon abgeschreiben hast, wäre es dann OK.

Da Du Fahrtenbuch führst, musst Du einfach nur die gesamten Kosten danach aufteilen.

Da Deine Umsätze als Heilparktiker gem. % 4 Nr. 14 von der Umsatzsteuer befreit sind, gehören Sie für die Berechnung gem. § 19 nicht zum Gesamtumsatz. Dadurch hast Du (vermutlich) nur die Privatanteile als nicht befreite Umsätze udn bist damit Kleinunternehmerin und die UMsatzsteuer wird nicht erhoben.

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@Elfriede111

Ich erinnere das so, dass man im ersten Schritt sämtliche Kosten des PKW (Sprit, TÜV, Reparaturen, Versicherung, KFZ-Steuer etc.) als Betriebsausgabe angibt und sich im zweiten Schritt für die Privatanteile ein fiktives, zu versteuerndes Einkommen anrechnet. Das war aber vor dem Formularzwang. Jetzt wäre zweiteres wohl in Zeile 19 der EÜR anzugeben.

Ich verstehe nur nicht, wie man als Heilpraktikerin mehr als 50% einen Wagen dienstlich benutzen kann, und wie das FA davon erfährt.

Wenn der Wagen wirklich so uralt und fast wertlos ist, kannst Du ihn evtl. auch als GWG abschreiben. Dann davon aber auch den Privatanteil in Zeile 19.

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