Wie müssen Fußballvereine Ablösesummen bilanzieren?
Können sie die Ablösesummen sofort als Aufwand geltend machen oder muss die Summe aktiviert und abgeschrieben werden? Wäre steuerlich ja ein riesen Unterschied!
1 Antwort

Ist steuerlich ein riesiger Unterschied.
Die Ablösesumme stellt eine Aktive Rechnungsabgrenzung dar. Sie ist auf die Vertragsdauer zu verteilen. So wie z. B. auch eine Leasingsonderzahlung, die man bei Vertragsabschluss zahlt und die dann auf die Laufzeit des Vertrages verteilt wird.
Es ist ja nicht anderes als ein Sonderaufwand, um den Vertrag zustande zu bringen. Würde dann dieser Spieler trotz 3 -Jahresvertrag nach zwei Jahren gehen, wird der Rest abgesetzt udn dagegen geht als Ertrag, das was man als Ablöse bekommt.
Wass quatsch ist, ist die Meinung das die Spieler wie Anlagevermögen bilanziert würden. das ist natürlich nciht der Fall.