Wie macht man anonym das Finanzamt auf einen Betrüger aufmerksam?

1 Antwort

Hallo,

anonyme Anzeigen erreichen das Finanzamt bzw. dessen Strafverfolgungsstellen (Steuerfahndung, Straf- und Bußgeldsachenstelle) in Massen. Ohne konkrete Angaben/Beweise werden derartige Anzeigen überwiegend mangels hinreichendem Tatverdacht nicht aufgegriffen und verursachen nur unnötigen internen Papierkram.

Wenn überhaupt werden derartige Hinweise eventuell von einem Außenprüfer mitgeprüft. Fahnder interessieren sich idR ohnehin nicht für Kleinkram.

Ich hatte schon mit Anzeigen zu tun, in denen Flohmarkthändler angeschwärzt wurden, weil sie verpackte Sachen verkaufen, oder Nachbarn, weil sie dicke Autos fahren.

Übrigends wenn schon anonym, dann richtig. Verwendet man z.B. E-Mail-Adressen oder sonst ggf. mögliche Erkennungsmerkmale, schützt das nicht. All das landet im Falle eines Strafverfahrens in der Akte und kann vom Verteidiger des Beschuldigten eingesehen werden.

MfG
-Valeskix