Wie mache ich Verluste aus anstellungsloser/bezugsloser Zeit steuerlich geltend?
Einen schönen guten Abend zusammen,
mit folgende Situation komme ich auf euch zu:
- Bis Ende 05/2017 war ich fest angestellt und habe in dem Jahr ca. 40.000 Euro verdient.
- Von 06/2017 bis Ende 05/2018 habe ich ALG 1 bezogen.
- Von 06/2018 bis inkl. 12/2018 hatte ich keinerlei Bezüge und habe von meinem ersparten gelebt. In dieser Zeit sind mir also Verluste entstanden.
- 2019 bin ich nun wieder fest angestellt und werde ca. 96.000 Euro verdienen.
Wie kann ich nun die Verluste aus der bezugslosen Zeit steuerlich geltend machen? Im Jahr 2018 doch eher nicht, da beim Bezug von ALG 1 ja keine Steuern gezahlt wurden, richtig? Nachträglich für das Jahr 2017? Oder können die Verluste aus 2018 auf das Jahr 2019 übertragen werden?
Ich freue mich sehr auf den einen oder anderen Hinweis - lasst mich auch wissen, wenn dazu weitere Infos meinerseits notwendig sind.
Herzlichen Dank,
der Dienstagabend.
2 Antworten
Welche Verlust sind denn entstanden?
Du hast Geld nicht verdient udn das wird nicht versteuert.
Werbungskosten die Du in der Zeit hattest wie Bewerbungskosten, kannst Du natürlich abziehen und die führen dann in 2018 zu einem Verlust, der auf 2017 zurück getragen wird.
Aber das Du von erspartem Geld gelebt hast, ist steuerlich irrelevant.
Du machst ganz normal Deine Erklärung. Allerdings gehen Deine Vorsorgeaufwendungen ins Leere. Nur Werbungskosten führen zu einem Verlust.
Der Verlustrücktrag ist gem. § 10 d, Abs 1 vorrangig.
Du kannst die Verluste direkt von deiner Rente abziehen ?!?!? Die geringere Auszahlung erfolgt erst mit 63-65-66-72 wann auch immer das mal ist.
Satire Ende
Antwort: NÖ, dafür warst das aber komplett steuerfrei nichts zu verdienen
Vielen Dank zunächst einmal für die sehr schnelle Antwort.
Nun, vielleicht ist „Verluste“ das falsche Wort. Werbungskosten, Kosten für Riester-, Rentenversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen sind mir wie in den Jahren zuvor natürlich entstanden.
Wie funktioniert ein solcher „Rücktrag“? Es wird auch von einem „Vortrag“ gesprochen - habe ich hier die Wahl und wenn ja, was ist die sinnvollere Variante?