Wie lange muss man auf die Rückzahlung seiner Mietkaution maximal warten?
Ich habe gelesen, dass Vermieter bezahlte Mietkautionen bis zu neun Monate nach Auszug der Mieter einbehalten können.
Der Grund dafür soll sein, dass es bis zu neun Monaten dauern kann bis die gesamten Betriebskosten abgerechnet sind.
Betrifft das die Mietkaution in voller Höhe oder darf der Vermieter nur einen bestimmten Prozentsatz der Kaution für eventuelle Betriebskosten einbehalten?
2 Antworten

In voller Höhe darf er sie einbehalten, allerdings kenne ich nur die Frist von maximal 6 Monaten.

Es gibt leider keine gesetzliche Grenze, sondern nur verschiedene Rechtsprechungen, die eine Grenze bei 6 Monaten nach Mietvertragsende ansetzen. Allerdings für noch nicht abgerechnete Nebenkosten dürfen noch max. 3 Monatsabschläge längstens bis 12 Monate nach Ende der hausindividuellen Abrechnungsperiode (s. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) einbehalten werden. Dieser Teileinbehalt darf auch nur dann erfolgen, wenn bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung fällig war, also nicht bei einer Gutschrift.
Weitere Details findest Du hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm