Wie lange kann man einen Gewerbe-Verlust über einen Verlustvortag eigentlich geltend machen ?

1 Antwort

da gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Der Gewerbeverust wird bei den Gewerbeerträgen der folgenden Jahre abgezogen, bis er verbraucht ist.

Es können aber nur bis zu 1.000.000,- Gewerbeverlust in einem Jahr voll abgezogen werden, bei den Gewerbeerträgen über 1 Mio. 60 %.

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