Wie lange kann man Artzrechnungen der Kinder bei seiner Steuererklärung absetzen?

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Hallo,

bei der Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten der eigenen Kinder als außergewöhnliche Belastungen kannst du dich grob danach richten, ob du für die Kinder noch Kindergeld beziehst.

Bekommst du Kindergeld, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Bekommst du kein Kindergeld mehr, dann kannst du auch nichts entsprechendes mehr geltend machen.


Allerdings gibt's ja auch noch den § 33a EStG, der Unterhaltszahlungen an Unterhaltsberechtigte regelt.

Du bist ggü. deinen Kindern dem Gesetz nach unterhaltsverpflichtet. Zahlungen an deine Kinder (z.B. in Form von Unterstützung bei den Arztrechnungen) sind Unterhaltszahlungen im Sinne des § 33a EStG.

Allerdings gibt's auch hier widerum eine Hürde:

Die Einkünfte deiner Kinder dürfen nicht mehr als 7.680 € bzw. 8.001 € (ab 2009) betragen. Die Einkünfte errechnen sich durch Arbeitslohn abzgl. Werbungskosten.

Liegt der so ermittelte Betrag unter 7.680 €, kannst du die Unterhalszahlungen in deiner Steuererklärung angeben.

Liegen die Einkünfte bspw. bei 8.500 €, dann kannst du die Unterhaltszahlungen nur geltend machen, soweit sie die Zahlungen nur geltend machen, soweit sie den "Mehrbetrag" von 820 € (8.500 € ./. 7.680 € = 820 €) übersteigen.


Die Berechnung des § 33a EStG ist aber nicht ganz einfach. Hol dir hier am besten noch einmal persönlich Hilfe.