wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu stellen im B2B-Umfeld und EU?
ich habe gehört, dass man eine Rechnung als Firma/ Selbständiger nach einer gewissen Frist stellen MUSS, wenn die Leistung erbracht ist und der Kunde in der EU sitzt im B2B-Umfeld.
Es geht um Programmierleistung, die am Tag x abgenommen wird. Mit Abnahme am Tag x kann abgerechnet werden.
Ich finde leider keinen entsprechenden Passus (Gesetz oder EU-Vorgaben).
3 Antworten
ja, hier gibt es Fristen. Wenn EU-Ausland, dann ist die Rechnung am 15. des Folgemonats zu stellen, wenn die Lieferung erfolgte bzw. die Leistung erbracht ist.
Die entsprechende EU-Richtlinie, die hier umgesetzt wurde, ist die RL 2010/45
Hier ein Text dazu mit Beispiel: http://www.buchhaltung-verstehen.de/buchhaltung/keine-zeit-verlieren-wenn-es-darum-geht-unternehmer-rechnungen-ins-ausland-zu-stellen-steueraenderung-eu-richtlinie-rl-201045/
Wenn die Leistung erbracht ist, hast du Anspruch auf Vergütung. Das ergibt sich aus dem BGB, aber auch aus den allgemein geschäftsgebrauch. Also, wenn der Kunde abgenommen hat ins Büro und die Rechnung schreiben. Wird die Leistung elektronisch ins Ausland übermittelt, Mail mit Rechnung gleich hinterher.
Ja, da sind tatsächlich neue Fristen beschlossen worden - jedenfalls, wenn es um B2B-Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedsland geht.
Schaust Du hier: http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/neue-pflichten-bei-der-rechnungsstellung/neue-fristen-fuer-die-rechnungsstellung_168_154088.html