wie lange bleibt eine Personalakte bestehen?

2 Antworten

Arbeitgeber führen die Personalakten ihrer Mitarbeiter. Zu den Personalunterlagen zählen Lohnunterlagen, wie Lohnbelege, Arbeitsverträge, Krankenkassenbeitragsnachweise und die Korrespondenz mit der Krankenkasse, sowie Lohnsteueranmeldungen und Reisekostenabrechnungen, aber auch Bewerbungen, Beurteilungen oder Stellenbeschreibungen. Für diese gelten zum Teil gesetzliche Aufbewahrungsfristen nach den Normen

  • Abgabenordnung § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen und
  • HGB § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen.

Somit gelten bei Personalakten Aufbewahrungsfristen von zumeist 6, teilweise aber auch 10 Jahren.

Quelle: http://www.online-aktenvernichtung.de/aufbewahrungsfristen/Aufbewahrungsfristen-Personalakten.html

Die Personalakte als solche bleibt dauerhaft bestehen, normalerweise auch über das Dienstverhältnis hinaus, 6 Jahre sind schon gut vorstellbar. Einträge wie Abmahnungen sollten nach 2 Jahre entfernt werden. Verlasse dich aber nicht darauf, sondern frage lieber nach 2 Jahren nach. Du kannst auch Einsicht in die Personalakte verlangen, damit machst du dich aber nicht beliebt, weil die vorher durchgesehen werden muß. Wenn du dich bei einer Tochterfirma bewirbst, wird aus dem Lebenslauf ersichtlich, dass du bereits im Konzern tätig warst. Dann mußt du natürlich damit rechnen, dass auf diese Informationsquelle zurückgegriffen wird und auch bereitwillig Auskunft erteilt wird.

Ja, du hast recht, aber in die Personalakte darf nicht einfach von jeder beliebigen Person eingesehen werden, schon garnicht Firmenübergreifend. Hier muss eine ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Mitarbeiters vorliegen.

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@TopJob

Du hast ja recht, aber die Frage war ja nicht "Einsehen der Personalakte" sondern ob die Arbeitgeber sich "austauschen". Letzteres ist natürlich sehr einfach und formlos möglich, wenn man sich kennt und vertraut. Das kann man nicht ausschließen, deshalb ist es schon wichtig, dass man selbst auch darauf achtet, dass bestimmte Dinge wie Abmahnungen auch nach Fristablauf der Akte entnommen werden.

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@jostero

Da es ja keine Abmahnung gibt, gibt es auch keine Frist. Aber es gibt wahrscheinlich einen Eintrag und auch wenn mein Dienstverhältnis vor 6 Jahren beendet war besteht also die Chance das es die Dienstakte noch vorhanden ist. Was jetzt nicht unbedingt von Vorteil ist! :( . Danke für die schnelle Antwort lg nicole

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