Wie lang ist die Verjährungsfrist für Rückforderungen aus dem Vermittlungsbudget der AfA?
2009 habe ich einen Job der gut 70km entfernt ist, angenommen. Der Job wurde mir vom Arbeitsamt vermittelt. Um die hohen Benzinkosten tragen zu können, wurde mir ein halbes Jahr lang die Fahrtkosten erstattet. Rund 100€ pro Monat.
Jetzt am 1.4.20 habe ich eine Zahlungserinnerung vom Inkasso-Dienst der Agentur für Arbeit erhalten.
Ich soll 614€ zurück zahlen.
Ich besitze keine Unterlagen mehr! Das ist 11 Jahre her! Hotline vom Inkasso konnte mir zum Vorfall nichts sagen.
Agentur für Arbeit kann mir keine Akteneinsicht gewähren, da der Fall nicht vor liegt.
Die Leistungsabteilung rief an und sagte es sei aus dem Vermittlungsbudget, da könnten sie nichts zu sagen.
Wie lange dürfen sie denn Geld zurück fordern? Da muss es doch eine Verjährungsfrist für geben.
Habe keine Bescheide mehr über diesen Vorfall. Habe mich immer wie vorgeschrieben umgemeldet und war 2018 sogar noch kurz beim AA gemeldet für wenige Wochen. Also warum jetzt? Verstehe die Welt nicht mehr.
Kann ich auf Verjährung plädieren?
1 Antwort
Also so spontan hört sich das mich mich eher nach Betrug an. Wenn weder der Inkassodienst (ID) der BA noch die Agentur für Arbeit weiß, worum es eigentlich geht, ist irgendwas faul.
Hast du eine Nummer angerufen, die auf dem Schreiben des ID stand, oder die Nummer selbst recherchiert? (Kontaktdaten auf der Seite der BA)
Das Inkasso soll Belege beibringen, wenn die Geld sehen wollen. Ansonsten vorsorglich die Einrede der Verjährung erheben (§ 195 BGB). Wenn irgendwo tief in den Sozialgesetzen versteckt eine andere Verjährungsfrist geregelt ist, wird der ID uns sicher den entsprechenden Paragraphen nennen können.
Gerne. Lass uns wissen, wie es weiter geht.
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Irgendwie muss der Inkasso-Dienst ja schon die Forderung begründen bzw. das Bestehen dieser glaubhaft machen. Sonst könnte ja jeder kommen... Ich finde das Ganze schon sehr komisch...
Ich würde dir übrigens empfehlen, sowohl mit der BA als auch mit dem ID nur noch schriftlich zu kommunizieren. Was am Telefon besprochen wurde, kannst du im Zweifelsfall nicht beweisen.
Die Nummern stimmen alle, die gibt es alle, Auskünfte kann mir niemand geben. Ich soll bis zum 17.4.20 614€ zahlen. Sehe ich natürlich nicht ein. Das Recht auf einen Widerspruch habe ich nicht. Im Brief vom Inkasso steht, dass nur die AfA Auskunft geben kann. Können oder wollen sie aber nicht. Stellen sich alle doof irgend wie. Werde mich dann mal auf die Verjährung berufen, und nen netten Brief verfassen und mich anschließend auch mal dumm stellen. Gucken was dann noch kommt. Vielen Dank schon mal