Wie lang ist die Verjährungsfrist für Rückforderungen aus dem Vermittlungsbudget der AfA?

1 Antwort

Also so spontan hört sich das mich mich eher nach Betrug an. Wenn weder der Inkassodienst (ID) der BA noch die Agentur für Arbeit weiß, worum es eigentlich geht, ist irgendwas faul.

Hast du eine Nummer angerufen, die auf dem Schreiben des ID stand, oder die Nummer selbst recherchiert? (Kontaktdaten auf der Seite der BA)

Das Inkasso soll Belege beibringen, wenn die Geld sehen wollen. Ansonsten vorsorglich die Einrede der Verjährung erheben (§ 195 BGB). Wenn irgendwo tief in den Sozialgesetzen versteckt eine andere Verjährungsfrist geregelt ist, wird der ID uns sicher den entsprechenden Paragraphen nennen können.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Die Nummern stimmen alle, die gibt es alle, Auskünfte kann mir niemand geben. Ich soll bis zum 17.4.20 614€ zahlen. Sehe ich natürlich nicht ein. Das Recht auf einen Widerspruch habe ich nicht. Im Brief vom Inkasso steht, dass nur die AfA Auskunft geben kann. Können oder wollen sie aber nicht. Stellen sich alle doof irgend wie. Werde mich dann mal auf die Verjährung berufen, und nen netten Brief verfassen und mich anschließend auch mal dumm stellen. Gucken was dann noch kommt. Vielen Dank schon mal

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@Coooperminis

Gerne. Lass uns wissen, wie es weiter geht.

Bei Fragen einfach hier unten antworten, dann bekomme ich eine Benachrichtigung (nicht jedoch, wenn du die Frage editierst!).

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@Answer123

Irgendwie muss der Inkasso-Dienst ja schon die Forderung begründen bzw. das Bestehen dieser glaubhaft machen. Sonst könnte ja jeder kommen... Ich finde das Ganze schon sehr komisch...

Ich würde dir übrigens empfehlen, sowohl mit der BA als auch mit dem ID nur noch schriftlich zu kommunizieren. Was am Telefon besprochen wurde, kannst du im Zweifelsfall nicht beweisen.

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