Wie kommt man gegen Veterinäramt an

3 Antworten

  • Jede Entscheidung des Amtes, wird auch dokumentiert werden müssen und dagegen kann man dann angehen.

  • laßt Euch doch lieber genau sagen, was angeblich, oder tatsächlich, nicht in Ordnung ist und ändert es ggf.

Das Jugendamt hatte einen anonymen Anruf bekommen, und als ihr sie nicht reingelassen habt, seid ihr eurer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Das ein Kind ohne Vorspiel gleich ins Heim gesteckt wird, halte ich für unrealistisch, ausser im Bereich des Jugendamtes viel etwas vor, was denen Druck gemacht hat.

Das Veterinäramt ist für den Tierschutz zuständig. Zur Dokumentation Ihrer Begehung dürfen die auch Fotos machen, ob sie das heimlich machen oder nicht ist egal. Solange Sie jedoch ohne Durchsuchungsanordnung in Deinem Haus unterwegs sind, dürft Ihr sie auch rauswerfen.

Ob Dein Bruder anwesend ist, oder nicht interessiert in dem Zusammenhang wirklich niemanden.

Letzten Endes erhaltet Ihr sowohl vom Jugendamt, als auch vom Veterinäramt einen Bescheid oder eine Verfügung oder etwas anderes. Selbst wenn in einem Realakt sofort Kinder oder Hunde entfernt werden, ist der zugehörige Verwaltungsakt noch zuzustellen. In diesem Verwaltungsakt ist eine Rechtsmittelbelehrung drin, wo und in welcher Form Einspruch bzw. Widerspruch eingelegt werden kann. Dass müsste aber auch der sehr bewanderte Bruder wissen.

In welchem Punkt wurdest Du jetzt von irgendeinem Amtsträger belogen?

Das tun sie leider doch und man ist dann sehr Hilflos, vor allen bei Alleinerziehenden sehr gerne und sehr Frech sie haben doch nun Zeit für sich und kommen zur Ruhe. Sie können sie ja Besuchen und umgekehrt auch. Ich glaub das auch heut noch solche dreiste Mitarbeiter gibt. geschehen vor mehr als zwanzig Jahren, sind sie Volljährig werden sie Alein gelassen und man ist gut genug ihre Scherben zu richten.