Wie kommt eine "nachträgliche Verlustverrechnung" zustande?

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Ist Dein Freistellungsauftrag ausgeschöpft und verkaufst Du etwas mit Gewinn von EUR 100, so zahlst Du darauf Abgeltungssteuer und SolZ.

Hast Du später ein Geschäft mit EUR 60 Verlust, so kann dieser Verlust mit dem vorigen Gewinn gegengerechnet werden, d.h. Du müsstest nur Steuern auf EUR 40 zahlen - hattest also zuviel Steuern bezahlt.

Im Rahmen einer Steuerverprobung erfolgt die Rückerstattung dieser zuviel gezahlten Beträge. Das ist eine nachträgliche Verlustverrechnung über Abgeltungssteuer und SolZ.

Danke vielmals.

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@Christine123

PS: Das passiert übrigens auch, wenn Du nachträglich einen Freistellungsauftrag erhöhst, da der vorige schon überausgeschöpft war.

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