wie kann man einen Verzicht auf Unterhalt am besten per Vertrag regeln? beim Notar?
wie regelt man einen Unterhaltsverzicht für den Fall der Scheidung. Kann man das selber aufsetzen oder bedarf es hierfür einen Notar?
2 Antworten
Wenn man es selbst aufsetzt, muss man bei einer Nichtzahlung auf die Ansprüche aus dieser Privatvereinbarung klagen.
Wenn ich eine notarielle Urkunde (wenn gut gemacht mit Unterwerfungsklausel) habe, gehe ich nur hin und hole mir eine vollstreckbare Ausfertigung udn lasse vollstrecken.
Ein Unterhaltsverzicht geht nur für die Eheleute nach Scheidung. Das gilt nicht für das Getrenntleben und für den Kindesunterhalt. Denn hiernach kann für die Zukunft auf Unterhalt nicht verzichtet werden. Nach der Scheidung ist ein Unterhaltsverzicht formfrei. Vor der Scheidung bedarf die Vereinbarung der notariellen Beurkundung.