Mögliche Reaktion des Inkassobüros, wenn Rechtsanwalt Vollstreckungstitel zurückfordert?
Hallo,
ich habe nur noch eine Frage bezüglich der MÖGLICHEN REAKTION DES INKASSOUNTERNEHMENS (somit keine doppelte Frage):
Mein Rechtsanwalt möchte ein Schreiben an meinen Gläubiger (ein Inkassobüro) verschicken, in dem er den Gläubiger dazu auffordert, den entwerteten Vollstreckungstitel an mich herauszugeben, da ich die Forderung komplett beglichen habe. Ich habe lediglich ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen, aber leider nicht den Titel, da der laut des Inkassobüros angeblich schon geschreddert wurde, was sehr unglaubwürdig ist. Mein Rechtsanwalt droht dem Inkassobüro in dem Schreiben mit einer negativen Feststellungsklage, wenn es den Titel oder eine Anerkennung der erloschenen Schuld aus dem Titel nicht herausrückt.
Nun meine Frage: Im besten Falle rückt das Inkassobüro mit dem Titel oder einer Anerkennung, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, raus. Aber wie könnte das Inkassobüro im Schlimmsten Fall reagieren? Ich mache mir Sorgen, dass das Inkassobüro dann auf einmal behauptet, sie haben noch offene Forderungen gegen mich. Kann mir das überhaupt passieren? In einem Schreiben vom 06.03.2014 schrieb das Inkassobüro, dass sie noch eine offene Forderung in Höhe von ca 1700€ haben. Dieses Schreiben ist sogar unterschrieben. Diese ca. 1700€ habe ich dann komplett überwiesen, was ich mit dem Kontoauszug beweisen kann. Anschließend bekam ich ein Erledigungsschreiben vom Inkassobüro, in dem geschrieben steht, dass die Forderung beglichen ist und sie ihre Tätigkeit insoweit einstellen. Das Schreiben mit Unterschrift vom 06.03., wo das Inkassobüro noch ca. 1700€ haben wollte, ist doch der Beweis, dass ich am 06.03. nurnoch 1700€ geschuldet habe, oder? Und mit dem Kontoauszug könnte ich dann die Zahlung dieser 1700€ beweisen. Deshalb nochmal die Frage: Was könnte die schlimmste Reaktion des Inkassobüros auf das Schreiben meines Rechtsanwalts sein? Einfach behaupten, dass die Forderung nicht beglichen ist, können sie ja nicht, oder?
Danke im Voraus für Eure Antworten =)