Wie kann ich mich absichern, wenn das Haus seinen Eltern gehört?

2 Antworten

Jede Medaille hat zwei Seiten.

Wenn in der Zeit bis zur Hofübergabe Deinem Verlobten etwas passiert stellt sich ja auch die frage, was hast Du zum Erfolg des Hofes beigetragen, also welchen persönlichen Anspruch hättest Du?

Euer/Eure Kind(-er) würde als Erben in die Position ihres Vaters treten, also da stehen die Rechte. Die Schwiegereltern würden natürlich auch die Gefahr sehen, dass Du neu heiratest und die dann einen Fremden auf dem Hof haben, der die Position des Sohnes einnimmt.

Die Idee von @Angelsiep über eine Risiko-LV diese Lücke zu überbrücken ist ganz gut.

Ab Hofübergabe an Deinen Verlobten wird es schon einfacher. Als Absicherung für Dich könnte in einem Testament festgelegt werden, dass die Kinder von Euch alles erben, aber Du ein lebenslanges Wohnrecht hast, wenn Dein Mann vor Dir stirbt.

Für den Fall, dass Du eigenes Vermögen (Ersparnisse, ein Erbe) in den Hof investierst, kannst Du ich ja über eine Grundschuld absichern.

Außerdem gibt es ja für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast Recht. Spätestens, wenn du ein Kind erwartest, mußt du für eine Absicherung, z.B. RisikoLV, sorgen.

Ich habe auch schon erlebt, daß ein frisch verheirateter Mann tödlich verunglückt ist und die Frau mußte gehen.

Bei einer eventuellen Scheidung kannst du zwar auf den Zugewinn hoffen, aber der ist bei deiner geschilderten Konstellation schwierig zu errechnen.