Wie kann ich meine Aufenthaltsdauer in Deutschland bestätigen( lassen)?
Hallo,
um die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu können muss ich mindestens 8 Jahre in Deutschland rechtmäßig und gewöhnlich leben.
Das wäre schon der Fall, wenn die Aufenthaltsdauer zwischen Mai 2014 und November 2015 anerkannt wäre.
Problem ist, ich kann die o.g. Dauer nur mittels Steuerbescheide(das Finanzamt hat beschlossen, dass ich steuerpflichtig war) und Einsatzaufträge(von der ausländischen Firma, die mich hierher geschickt hat zu arbeiten) beweisen.
Am Anfang hatte ich ein paar Monate im Hotel gelebt, danach hatte ich eine gemietete Wohnung gefunden. Leider der Mietvertrag liegt nicht mehr vor und angemeldet bei dem Einwohnermeldeamt war ich auch nicht. Sozialbeiträge oder Sonstiges habe ich nicht in Deutschland bezahlt, da ich nicht bei einer deutschen Firma angestellt war, sondern entsendet, d.h. ich habe zwischen meinem Heimatland und Deutschland gependelt, aber ausreichend Zeit in Deutschland verbracht um steuerpflichtig zu sein.
Meine Frage ist, kann man irgendwie die Aufenthaltsdauer noch beweisen oder anerkennen lassen? Geht das überhaupt?
Vielen Dank im Voraus!
Vlad
1 Antwort

Recht "einfach" - Du warst gemäß Deiner eigenen Aussage nicht durchgehend seit 2014 in Deutschland gemeldet - ergo hast Du hier auch nicht gelebt.
Von wann datiert Deine Niederlassungserlaubnis?
Ob die Steuerbescheide ausreichen, sollte via kurzer schriftlicher Anfrage beim entsprechenden Amt zu klären sein.

Warst Du denn seit 2014 "unbeschränkt steuerpflichtig", oder nur "beschränkt"?
Danke für die Antwort!
Eine Niederlassungerlaubnis gab es nicht, ich denke ich brauche ja auch nicht, da Rumänien Mitgliedsstaat der EU ist. In der Zeit habe ich tatsächlich nur die Steuerbescheide und die Einsatzaufträge als potenzieller Beweis.
Mir kommt es ein bisschen komisch an, wie kann es sein, dass man steuerpflichtig ist, laut Finanzamt gibt es ja Kontrolmaterial, welches sagt dass ich in dem Zeitraum einen Wohnsitz in Deutschland haben musste, was auch stimmt, aber die Aufenthaltsdauer nicht (einfach) anerkennbar ist?! Widerspricht sich das nicht so ein bisschen?
An das Amt habe ich schon eine Anfrage gestellt, dauert aber etwas...hoffentlich bekomme ich noch eine Antwort...