Wie kann ich die Höherstufung rückgängig machen?

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Hallo, wie auf http://www.autokostencheck.de/autoversicherung/versicherungsschutz/kfz-haftpflicht/ 2. Absatz nachzulesen, kann eine Versicherung auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers einen Schaden regulieren. Somit liegt deine einzige Handlungsmöglichkeit wohl in einer außerordentlichen Kündigung, die dir im Schadensfall zusteht. Ein schwacher Trost, aber immerhin. Und du kannst innerhalb von 6 Monaten den Schaden selbst rückwirkend begleichen, um die Rückstufung zu umgehen. Ob das bei 1800 EUR Sinn macht, rechnet dir deine Versicherung gerne aus.

Danke, sehr hilfreich!

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Der genannte Betrag setzt sich ja nicht nur aus den reinen Reparaturkosten zusammen sondern dazu gehören auch die Kosten für das Gutachten, das Ersatzfahrzeug und . . . . Wenn man berücksichtigt, dass für die Wekstattstunde bei Lackierarbeiten bereits über 100,-€ verrechnet werden, sehe ich wenig Möglichkeiten, hier viel einzusparen.

Dass Du nach einem Schadensfall von Deiner Versicherung höhergestuft wirst, das hast Du gewußt und du hättest ja die Kosten selbst übernehmen können und damit die höherstufung vermieden.

Die Versicherung ist auch nicht verpflichtet Dich darüber zu informieren, wie sie die Schadensregulierung abwickelt.

Hallo, ich danke an dieser Stelle allen für die schnellen Antworten!

Nachdem ich hier gestern lange rumgestöbert habe, habe ich mir schon zusammenreimen können, daß die im Endeffekt angefallenen Kosten nicht nur die Reparatur des Lackschadens alleine war. -Da stecken nun noch die Kosten für den Gutachter, Anwalt etc. drinn.

Leider muß ich anmerken, daß mein Unfallgegner auch nicht völlig der deutschen Sprache mächtig war, weshalb es schwer möglich war, die Sache ohne Versicherung zu regeln. Die zugezogene Polizei, die ich herbeigerufen hatte, weil ich im Schock nicht wußte, wie ich nun genau reagieren sollte, meinte auch, der Schaden wäre nicht der Rede wert.

Was mir der Unfallgegner allerdings klar machen konnte war, daß er sein Auto gerade eben in Zahlung geben wollte. -Kein Wunder, daß es so teuer geworden ist, während mein Kratzer (wohlgemerkt an einem Corsa, während das andere Auto ein BMW war) mit einem Lackstift schnell repariert war.

Die ganze Sache regt mich auch nur so auf, weil ich von meiner Versicherung so endtäuscht bin. Erstmal hätte ich mehr Information erwartet und außerdem werde ich bei Nachfragen auch noch belogen. -Auf die Anfrage dort, warum sie mich nicht über die Kosten informiert hätten, meinten die dort, sie hätten mir im September ein Schreiben geschickt. Das habe ich allerdings nie erhalten. Dann wiederum ist nie ein Sachbearbeiter für meinen Fall zuständig und weiterhin darf ich mir anhören, ich hätte in den Unterlagen angekreuzt, daß ich schuld an dem Unfall war, was ich auch nicht getan habe.

O.k., das war mein erster „Unfall“ in 14 Jahren. Ich verbuche das jetzt als Lehrgeld und nächstes Mal (was es hoffentlich nicht geben wird!)weiß ich besser Bescheid, wie das alles abläuft.

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@Corsa10

Diese Informationen, die Du jetzt alle nachschiebst, lassen vieles in einem anderen Licht erscheinen; mit dieser Vorgehensweise der Versicherung wäre ich auch nicht einverstanden. Rechtlich kannst Du aber trotzdem nun wenig ausrichten, aber ich würde mir überlegen den Schaden selbst zu begleichen und die Versicherung schnellstmöglich wechseln.

Die Tatsache, das das andere Fahrzeug in Zahlung gegeben werden soll legt den Verdacht natürlich nahe, dass zur Verkaufswertsteigerung die bestmöglich Reparatur des Lackschadens vorgenommen wurde.

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"Viele Kfz- Versicherung prüfen gemeldete Schäden unterhalb einer bestimmtenSchadenshöhe überhaupt nicht, sonder regulieren sofort."

Das ist im Fernsehen auch in einem Bericht genannt worden. Leider weiss ich nicht mehr wann und wo. Ich meine die Grenze waren etwa 2000 EUR.

Versicherung muss Rückstufung rückgängig machen Der Haftpflichtversicherer muss eine Rückstufung rückgängig machen, wenn er voreilig und ohne sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage den Schaden des Unfallgegners ganz oder teilweise reguliert hat. AG Kenzingen, Urteil vom 19.10.2000

Der Kfz-Haftpflicht-Versicherer ist seinem Versicherungsnehmer gegenüber verpflichtet, sich ein umfassendes Bild über die Umstände zu verschaffen, aus denen Ansprüche gegen ihn hergeleitet werden. Unterlaufen ihm bei seiner Prüfung Fehler, die als schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zu werten sind, braucht der Versicherungsnehmer das Verhalten des Versicherers gegenüber dem Anspruchssteller im Innenverhältnis nicht gegen sich gelten zu lassen. http://www.justizkacke.de

Nach der Schilderung ist es aber schwierig. Man muesste sich schon das Gutachten des anderen PKW besorgen und es prüfen. Aber es würde ohnehin nicht viel helfen, denn nur eine Verringerung und wenn es auf die Hälfte ist, hilft einem ja auch nur begrenzt weiter. Und daraus eine unsorgfältige Prüfung herzuleiten um die Rückstunfung gänzlich rückgängig zu machen ist ebenfalls kaum möglich.

Es gibt Versicherungen die dich informieren. Jedoch muss man dafür auch mal in die Bedingungen schauen. Es macht eben nicht jede Gesellschaft. Wenn der Fall eindeutig ist, warum sollte die Versicherung ein Gegengutachten machen? Treibt den Regulierungspreis noch weiter in die Höhe. Es gibt leider Gesellschaften, die meines Erachtens manchmal zu schnell zahlen, aber widerum gibt es auch das Gegenteil. Du bist der Meinung, laut deiner Kenntnis (ich weiß ja nicht ob du Mechatroniker und Lackierer bist), es sei ein Bagatellschaden. Auch vermeintliche Bagatellschäden haben schon wirtschaftliche Totalschäden nach sich geführt. Ist kein Scherz. Das negative wird immer aufgeführt und vorgehalten ("...,daß Versicherungen Nicht zahlen"). Es gibt so viele Versicherungsfälle, wo anstandslos gezahlt wird, sofern die Bedingungen eingehalten worden. Bisher sind alle Schäden meiner Kunden ohne Wenn und Aber, schnell und ziemlich unbürokratisch reguliert worden. Ich weiß manchmal nicht, woher die Vorurteile kommen. Ich möchte nicht wissen, wieviel Betrüger es gibt, die die Versicherungen abzocken. Aber da wird von vielen gesagt, ist nur ein Kavaliersdelikt. Anmerkung: Du hast die Möglichkeit, in Widerspruch zu gehen. Jedoch was macht es, ob es im Endeffekt vielleicht 1.200 EUR sind? Selbst da lohnt sich der Schadenrückkauf meist nicht mehr.

Es besteht seitens des Pflichtversicherungsgesetz eine sogenannte "Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten" ,die der Versicherer für Sie laut Vertrag eingegangen ist und somit inrerhalb von 4 Wochen diese auch zu prüfen ist..Wenn Vorgänge wie dieser vermeitlich eindeutig sind ( Gutachten..) wird meist auf Grund des Gesetztes schnell reguliert, ohne vorab zu fragen, was möglich ist !..Bei zukünftigen Schäden rufen Sie bei der Schadensabteilung an, lassen sich den Sachbearbeiter nennen und klären vorab ,ob die gegnerischen Ansprüche rechtens sind, den das Recht des Einspruches haben sie auch ,solange nicht reguliert wurde... Sie haben jetzt ein ganzes Jahr Zeit ,den Schaden sogenannt "zurück zu kaufen" um auch wieder zurück gestuft zu werden..HG DerMakler