Wie kann ich die Besteuerung einer Abfindung verringern?
Hallo,
ich habe, nachdem ich im Jahr 2017 nur ca. 1.100 € Krankengeld vom Arbeitgbeer erhalten habe, dann im März 2017 beim Ausscheiden aus dem Unternhmen eine Abfindung erhalten. Diese konnte aber - auf Grund fehlender Gehaltszahlungen - nicht besteuert werden. Das hat mir auch das Finanzamt bestätigt. Nun habe ich also eine nicht unerhebliche Summe unversteuert erhalten, auf die ich noch Steuern zahlen muss. Das ist mir soweit klar.
Zur Info: mein Frau verdient(e) eine Ecke weniger als ich, deshalb hat sie (immer noch) die Steuerklasse 5, obwohl ich (noch) die 3 habe.
Nun habe ich die Frage, was ich tun kann, diese Summe möglichst gering zu halten?
3 Antworten

Entschuldige bitte, aber Dein Sachverhalt ist leider sehr unklar dagestellt. Krakengeld hast Du nicht vom Arbeitgeber bekommen, sondern ggf. Lohnfortzahlung.
Wenn Du dann ausgeschieden bist udn eine Abfindung bekommen hast, wurde dort anscheinend keine Steuer abgezogen. OK. Aber wie hoch war die Abfindung? Ohne die Summen zu kennen, kann keiner eine zuverlässige Aussage treffen.
mein Frau verdient(e) eine Ecke weniger als ich, deshalb hat sie (immer noch) die Steuerklasse 5, obwohl ich (noch) die 3 habe
Natürlich hat Deine Frau noch die 5, wenn Du die 3 hast. Ihr hättet das mit einem Antrag ändern können.

Zum Steuerberater gehen und klären ob für die Abfindung das Füntelungsverfahren möglich ist.
Da gibt es sicher noch Möglichkeiten. Aber ohne genaue Sachverhalte lässt sich die Frage nicht beantworten. Klingt wie:
Herr Doktor, ich fühle mich nicht gut. Was kann ich tun? ;-)
Was soll der Doktor da antworten?
Vielleicht schaust Du mal bei http://www.abfindunginfo.de, welche Tipps zu Dir passen.