Wie kann ein Arbeitgeber die erstatteten Fahrtkosten eines Mitarbeiters steuerlich geltend machen?
Hallo zusammen,
gleich am konkreten Beispiel:
Ein Mitarbeiter benötigt für die Fahrt zwischen seiner Wohnung und Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Monatskarte in Höhe von 100,00 Euro. Der Arbeitgeber möchte diese Kosten weitgehends übernehmen.
Nun meine Frage(n):
In welcher Höhe kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten, so dass diese Kosten als Reisekosten (o.ä.) für den Arbeitgeber von der Steuer absetzbar sind?
Ich habe hierbei einiges über Pauschalversteuerung in Höhe von 15 % gelesen, die bewirken sollen, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht. Heißt das, es werden pauschal 15 % Lohnsteuer darauf fällig? Zählt dies dann zum Einkommen oder nicht?
Fragen über Fragen.
Freue mich, wenn mir jemand etwas Licht ins Dunkel bringt.
Grüße
Wolfgang
1 Antwort
Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit steuerfrei mit bis zu 30 ct/km bzw. auch als Monatskarte erstatten. Der maximale Betrag im Jahr darf nicht EUR 4.500 übersteigen. Arbeitgeberseitig müssen hierfür keine Sozialabgaben abgeführt werden, lediglich 15% pauschale Lohnsteuer.
Für Dienstreisen von Mitarbeitern wären die Kosten (die dem Mitarbeiter auch steuerfrei erstattet werden) als Betriebsausgaben abzusetzen.
Wie sieht es dann mit Beleg aus? Reicht es, wenn ich mir die Zahlung vom Mitarbeiter quittieren lasse? Oder benötige ich dann die Fahrscheine oder eine Kopie davon?