Wie ist steuerlicherseits mit einem Gewinn (zB Lottogewinn) im Jahr des Zuflusses zu verfahren?

2 Antworten

Wenn es sich wirklich um einen Lottogewinn handelt, ist der in Deutschland nicht zu versteuern. Das wird hier anschaulich erklärt:

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article118702634/Der-grosse-Irrtum-ueber-Lottogewinne-und-die-Steuern.html

Es ist also NICHTS zu veranlassen.

Anders ist es natürlich mit den Erträgen die man aus der Anlage des Lottogewinns erzielt. Da gelten die allgemeinen Vorschriften.

Allerdings ist nicht alles was als Gewinnspiel bezeichnet wird auch steuerlich ein solches:

http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuern-auf-tv-gewinne-auch-das-finanzamt-jubelt-ueber-sieg-bei-schlag-den-raab_id_4280562.html

Du mußt schon Genaueres über die Gewinnquelle erklären, um Deine Frage beantworten zu können.

Aber Dein Lottogewinn ist für Dich einkommensteuerfrei, da bereits die Lottogesellschaft Steuern einbehalten und abgeführt hat (s. Antwort von Privatier59).